Die GSCI Management- und Beratungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) ist mit ihrem Insolvenzantrag gescheitert. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 21. August 2026 mangels Masse abgewiesen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 8 IN 509/24 geführt. Als Geschäftsanschrift der Gesellschaft ist Mariendorfer Damm 367, 12107 Berlin angegeben. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Offenbach am Main unter HRB 55413 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Oliver Eller.
Beratung und Dienstleistungen für die Finanz- und Wertpapierindustrie
Die Geschäftstätigkeit der GSCI Management- und Beratungsgesellschaft UG umfasst mehrere Bereiche. Zum Unternehmensgegenstand gehören insbesondere die Unternehmens- und Personalberatung sowie Dienstleistungen für Unternehmen aus der Finanz- und Wertpapierindustrie.
Darüber hinaus befasst sich die Gesellschaft mit der Erbringung, Vermarktung und internationalen Vermittlung von Softwareprodukten sowie IT- und Managementdienstleistungen in der Finanz- und Wertpapierbranche.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Unternehmensgegenstands ist die Verwaltung bestehender sowie künftig zu erwerbender Beteiligungen. Damit ist die Gesellschaft neben ihrem Beratungs- und Dienstleistungsgeschäft auch als Beteiligungsunternehmen ausgerichtet.
Verfahren bereits seit 2024 anhängig
Bemerkenswert ist die Dauer des Insolvenzantragsverfahrens. Das Aktenzeichen 8 IN 509/24 weist darauf hin, dass das Verfahren bereits im Jahr 2024 beim Amtsgericht Offenbach am Main anhängig geworden war.
Am 21. August 2026 fiel nun die Entscheidung über den Eröffnungsantrag. Das Gericht lehnte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung mangels Masse ab.
Vermögen reicht nicht für Verfahrenskosten
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und kein ausreichender Geldbetrag zur Deckung dieser Kosten vorgeschossen wurde.
Damit wird über das Vermögen der GSCI Management- und Beratungsgesellschaft UG kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.
Für Gläubiger ist eine Abweisung mangels Masse regelmäßig besonders einschneidend. Anders als bei einem eröffneten Insolvenzverfahren findet keine geordnete Verwertung und Verteilung einer vorhandenen Insolvenzmasse durch einen Insolvenzverwalter statt.
Nach dem seit 2024 geführten Verfahren steht damit fest: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GSCI Management- und Beratungsgesellschaft UG wurde mangels Masse abgewiesen.