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TRIQ Sales and Marketing GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die TRIQ Sales and Marketing GmbH aus Altdorf erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Nürnberg hat den Antrag des Unternehmens auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen am 24. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Gleichzeitig wurden die bereits im Dezember 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Nürnberg unter dem Aktenzeichen IN 1766/25 geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift am Oberen Markt 21 in 90518 Altdorf und ist beim Amtsgericht Nürnberg unter HRB 41907 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer sind Ines Klaffke, geborene Schadewitz, und Conrad Robert Wherry.

Unternehmen im Bereich Medizintechnik tätig

Die TRIQ Sales and Marketing GmbH ist im Vertrieb und in der Vermarktung von medizintechnischen Geräten und Produkten tätig. Das Angebot umfasst nach dem eingetragenen Unternehmensgegenstand sowohl einzelne Module als auch weitergehende Dienstleistungen bis hin zu umfassenden Servicepaketen.

Damit richtet sich die Geschäftstätigkeit nicht ausschließlich auf den Verkauf medizintechnischer Produkte. Zum Geschäftsmodell gehören auch begleitende Dienstleistungen für Kunden.

Unternehmen hatte selbst Insolvenzantrag gestellt

Bei dem Verfahren handelt es sich um einen Eigenantrag. Die TRIQ Sales and Marketing GmbH hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt.

Bereits am 3. Dezember 2025 und am 19. Dezember 2025 hatte das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Diese sollten das vorhandene Vermögen während der Prüfung des Insolvenzantrags schützen.

Nun steht fest, dass es nicht zur Eröffnung des beantragten Insolvenzverfahrens kommt.

Insolvenzverfahren scheitert an fehlender Masse

Das Amtsgericht Nürnberg hat den Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen.

Eine solche Entscheidung bedeutet, dass das vorhandene beziehungsweise verwertbare Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Rechtsgrundlage hierfür ist § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung.

Die Abweisung mangels Masse ist damit deutlich von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu unterscheiden. Es wird gerade kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt, in dem ein Insolvenzverwalter das Vermögen verwertet und die vorhandene Masse nach den insolvenzrechtlichen Regeln an die Gläubiger verteilt.

Für Gläubiger kann eine solche Entwicklung besonders problematisch sein, da offensichtlich nicht einmal genügend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu finanzieren.

Sicherungsmaßnahmen ebenfalls aufgehoben

Parallel zur Abweisung des Insolvenzantrags hat das Amtsgericht Nürnberg die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Damit sind die gerichtlichen Maßnahmen vom 3. und 19. Dezember 2025 beendet. Die Aufhebung steht unmittelbar im Zusammenhang mit der Entscheidung, das beantragte Insolvenzverfahren nicht zu eröffnen.

Nach einem bereits seit Ende 2025 laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren steht damit am 24. August 2026 das Ergebnis fest: Der Eigenantrag der TRIQ Sales and Marketing GmbH wurde mangels Masse abgewiesen.

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