Die XD Projekt Invest I GmbH aus Frankfurt am Main wird kein reguläres Insolvenzverfahren durchlaufen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft am 21. August 2026 mangels Masse abgewiesen.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 810 IN 1051/23 X geführt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 116584 im Handelsregister eingetragen. Als Geschäftsführer wird Stefan Stefanov genannt.
Die XD Projekt Invest I GmbH ist eine Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft. Ihr Geschäft umfasste den An- und Verkauf sowie die Errichtung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung eigener Immobilien. Daneben durfte das Unternehmen Beteiligungen erwerben, halten, verwalten und wieder veräußern.
Seit 2019 im Handelsregister
Die XD Projekt Invest I GmbH wurde 2019 in das Handelsregister eingetragen. Ihr Geschäft war damit von Beginn an auf Immobilienvermögen und Unternehmensbeteiligungen ausgerichtet.
Wirtschaftlich lässt sich die Gesellschaft insbesondere den Bereichen Kauf und Verkauf eigener Gewerbegrundstücke und Nichtwohngebäude sowie Vermietung und Verpachtung eigener Wohn- und Gewerbeimmobilien zuordnen.
Damit war die XD Projekt Invest I GmbH keine klassische Immobilienvermittlung. Im Mittelpunkt standen vielmehr Immobilien, die auf eigene Rechnung erworben, entwickelt, errichtet, gehalten, vermietet oder verkauft werden konnten.
Hinzu kam die Funktion als Beteiligungsgesellschaft.
Beteiligungen an weiteren Gesellschaften
Die Unternehmensstruktur ist besonders interessant. Die XD Projekt Invest I GmbH hielt beziehungsweise hält Beteiligungen an weiteren Gesellschaften.
Nach den verfügbaren Unternehmensdaten war sie Alleingesellschafterin der XD Projekt Invest Verwaltungs GmbH.
Diese Gesellschaft ist inzwischen allerdings aufgelöst. Für die XD Projekt Invest Verwaltungs GmbH wurde ein eigenes Insolvenzverfahren geführt, das im Dezember 2024 eingestellt wurde. Im März 2025 wurde das Registerblatt geschlossen.
Darüber hinaus wird für die XD Projekt Invest I GmbH eine Beteiligung von 90 Prozent an der Bolongarostraße 61-63a GmbH ausgewiesen.
Damit beschränkte sich die Geschäftstätigkeit der jetzt betroffenen Gesellschaft nicht allein auf unmittelbar gehaltene Immobilien. Unternehmensbeteiligungen waren ebenfalls Bestandteil ihres Vermögens- und Geschäftsmodells.
Verbindung zur X-Direct Group
Die XD Projekt Invest I GmbH gehörte gesellschaftsrechtlich zum Umfeld der X-Direct Group.
Als Gesellschafterin der XD Projekt Invest I GmbH wird die X-Direct Group GmbH ausgewiesen. Nach den verfügbaren Beteiligungsdaten hält diese 100 Prozent der Geschäftsanteile.
Auch personell bestehen Verbindungen innerhalb dieses Unternehmensumfelds. Stefan Stefanov wird nicht nur als Geschäftsführer der XD Projekt Invest I GmbH geführt, sondern steht beziehungsweise stand auch mit weiteren Gesellschaften wie der X-Direct Group GmbH und der XD-Wohnbau GmbH in Verbindung.
Damit ist die jetzt von der Abweisung mangels Masse betroffene Gesellschaft Teil einer breiteren Unternehmensstruktur im Immobilienbereich.
2024 Wechsel in der Geschäftsführung
Im Mai 2024 kam es bei der XD Projekt Invest I GmbH zu einer wesentlichen Veränderung.
Der bisherige Geschäftsführer Olaf Bothe schied aus. An seine Stelle trat Stefan Stefanov, der seit dem 29. Mai 2024 als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer eingetragen ist.
Gleichzeitig wurde die Geschäftsanschrift von der Bolongarostraße 61–63a in Frankfurt am Main in die Sandäckerstraße 29, 65933 Frankfurt am Main verlegt.
Bemerkenswert ist deshalb, dass die aktuelle Insolvenzbekanntmachung weiterhin die Bolongarostraße 61–63a, 65934 Frankfurt am Main nennt. Die jüngeren Registerinformationen führen dagegen die Sandäckerstraße 29 als Geschäftsanschrift.
Für die Berichterstattung über das Insolvenzverfahren ist die vom Insolvenzgericht verwendete Anschrift maßgeblich zu nennen; gleichzeitig besteht nach den Registerdaten eine jüngere abweichende Geschäftsanschrift.
Insolvenzaktenzeichen stammt bereits aus dem Jahr 2023
Auffällig ist insbesondere das Aktenzeichen 810 IN 1051/23 X.
Das Insolvenzeröffnungsverfahren reicht damit bereits in das Jahr 2023 zurück. Die endgültige Entscheidung über den Eröffnungsantrag wurde jedoch erst am 21. August 2026 bekannt gemacht.
Damit liegen zwischen der Anlage des Verfahrens und der jetzigen Entscheidung mehrere Jahre.
Aus der aktuellen Bekanntmachung geht nicht hervor, weshalb das Eröffnungsverfahren einen derart langen Zeitraum beanspruchte. Deshalb lässt sich auch nicht seriös feststellen, welche Ermittlungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen währenddessen geführt wurden.
Zusätzlich tauchte die Gesellschaft 2026 beim Finanzamt auf
Bemerkenswert ist eine weitere Entwicklung unmittelbar vor der Insolvenzentscheidung.
Die XD Projekt Invest I GmbH wurde am 17. Juli 2026 auf dem öffentlichen Info-Board des Finanzamtes Frankfurt am Main aufgeführt. Dort wird die Gesellschaft unter einem steuerlichen Aktenzeichen genannt; die entsprechende Veröffentlichung war bis zum 31. August 2026 vorgesehen.
Allein aus dieser Veröffentlichung lässt sich allerdings nicht ableiten, welche konkrete steuerliche Angelegenheit dahintersteht oder ob sie ursächlich mit dem Insolvenzverfahren zusammenhängt. Ein solcher Zusammenhang sollte daher ohne weitergehende Unterlagen nicht behauptet werden.
Abweisung mangels Masse ist einschneidend
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen.
Das bedeutet grundsätzlich, dass das vorhandene beziehungsweise verwertbare Vermögen nach der gerichtlichen Prüfung voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, sofern kein ausreichender Vorschuss geleistet wird.
Gerade bei einer Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft ist eine solche Entscheidung bemerkenswert.
Der Unternehmensgegenstand allein sagt allerdings nichts darüber aus, ob zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags tatsächlich noch werthaltige Immobilien vorhanden waren. Ebenso wenig bedeutet eine Beteiligung an einer anderen Gesellschaft automatisch, dass diese Beteiligung einen erheblichen positiven Vermögenswert besitzt.
Immobilien können beispielsweise hoch belastet sein. Gesellschaftsanteile können ihren Wert weitgehend oder vollständig verloren haben. Entscheidend ist deshalb nicht der nominelle Bestand, sondern der tatsächlich realisierbare Wert.
Tochter- und Beteiligungsgesellschaften werden nicht automatisch insolvent
Die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main betrifft ausschließlich die XD Projekt Invest I GmbH.
Eine Abweisung des Insolvenzantrags bei der Mutter- oder Beteiligungsgesellschaft führt nicht automatisch dazu, dass auch Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, insolvent werden.
Jede GmbH ist grundsätzlich ein eigenständiger Rechtsträger mit eigenem Vermögen und eigenen Verbindlichkeiten.
Allerdings können Beteiligungen der XD Projekt Invest I GmbH für deren weitere gesellschaftsrechtliche Abwicklung von Bedeutung sein.
Gesellschaft dürfte vor der Auflösung stehen
Für die XD Projekt Invest I GmbH hat die Entscheidung weitreichende Konsequenzen.
Wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH rechtskräftig mangels Masse abgelehnt, führt dies grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG.
Das bedeutet allerdings nicht, dass das Unternehmen am Tag der Gerichtsentscheidung automatisch aus dem Handelsregister verschwindet. Es können weitere Abwicklungs- und Registermaßnahmen erforderlich werden.
Für die Gläubiger ist die Situation besonders problematisch: Ein Insolvenzverwalter wird nicht im Rahmen eines eröffneten Regelinsolvenzverfahrens die vorhandenen Vermögenswerte verwerten und den Erlös nach den Regeln der Insolvenzordnung verteilen.
Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft vor dem Aus
Damit endet ein ungewöhnlich langes Insolvenzeröffnungsverfahren mit einer für die Gesellschaft schwerwiegenden Entscheidung.
Die XD Projekt Invest I GmbH war seit 2019 im Immobiliengeschäft tätig. Sie durfte eigene Immobilien kaufen, errichten, vermieten, verpachten, verwalten und verkaufen. Gleichzeitig fungierte sie als Beteiligungsgesellschaft und war unter anderem mit weiteren Unternehmen des XD- beziehungsweise X-Direct-Umfelds verbunden.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 810 IN 1051/23 X geführt. Als Anschrift nennt die Insolvenzbekanntmachung Bolongarostraße 61–63a, 65934 Frankfurt am Main.
Am 21. August 2026 hat das Amtsgericht den Insolvenzantrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen. Damit kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren – obwohl die Gesellschaft ihrem Geschäftsmodell nach auf Immobilien und Unternehmensbeteiligungen ausgerichtet war.