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US-Gericht stoppt Visa-Sperre für 75 Staaten – Richterin sieht klare Überschreitung der Befugnisse

jaydeep_ (CC0), Pixabay

US-Bundesrichterin Jeannette Vargas vom Bundesgericht für den südlichen Bezirk von New York entschied am 21. August 2026, dass die von Außenminister Marco Rubio eingeführte Regelung dessen gesetzliche Befugnisse überschreite und mit dem US-Einwanderungsrecht nicht vereinbar sei. Die Richterin beanstandete insbesondere, dass die Visaerteilung pauschal von der Staatsangehörigkeit abhängig gemacht wurde.

Sorge vor Sozialleistungen als Begründung

Das US-Außenministerium hatte die Maßnahme im Januar eingeführt. Seit dem 21. Januar 2026 war die Ausstellung von Einwanderungsvisa für Staatsangehörige aus insgesamt 75 Ländern grundsätzlich ausgesetzt. Begründet wurde dies mit einer Überprüfung der Regeln zur sogenannten „public charge“ – also der Frage, ob Einwanderer künftig in erheblichem Umfang auf staatliche Leistungen angewiesen sein könnten.

Die Liste umfasste unter anderem Afghanistan, Brasilien, Bangladesch, Pakistan, Nigeria, Ägypten, Ghana, Äthiopien, Jamaika, Russland, Thailand und Uruguay. Visa-Anträge und Interviews konnten zwar weiterhin stattfinden, die eigentliche Erteilung der betroffenen Einwanderungsvisa war jedoch grundsätzlich gestoppt worden.

Richterin: Einzelfallprüfung statt pauschaler Ausschluss

Das Gericht beanstandete vor allem den pauschalen Charakter der Regelung. Nach der Entscheidung darf die Frage, ob jemand möglicherweise zu einer finanziellen Belastung für den Staat wird, nicht durch einen generellen Ausschluss allein aufgrund seiner Nationalität ersetzt werden.

Die Richterin hob deshalb auch Visa-Ablehnungen auf, die ausschließlich auf Grundlage dieser Sperre erfolgt waren. Die betroffenen Verfahren sollen wieder von den zuständigen Konsularbeamten geprüft werden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass nun jeder Betroffene automatisch ein US-Visum erhält. Die individuellen Voraussetzungen müssen weiterhin geprüft werden, und ein Antrag kann aus anderen gesetzlich vorgesehenen Gründen abgelehnt werden.

Bedeutung für Betroffene

Für Menschen, deren Einwanderungsvisum allein wegen der Zugehörigkeit zu einem der 75 Staaten blockiert wurde, ist die Entscheidung dennoch von erheblicher Bedeutung. Ihre Verfahren können grundsätzlich wieder individuell beurteilt werden.

Die Entscheidung betrifft dabei speziell Einwanderungsvisa. Die Bezeichnung als allgemeiner „Visa-Stopp“ kann daher missverständlich sein, weil nicht sämtliche Arten von US-Visa gleichermaßen von der im Januar verhängten Regelung betroffen waren.

Streit könnte weitergehen

Mit dem Urteil ist die politische und juristische Auseinandersetzung über die US-Einwanderungspolitik nicht zwangsläufig beendet. Zum Zeitpunkt der aktuellen Berichte hatte das US-Außenministerium noch keine Stellungnahme zu der Entscheidung abgegeben.

Für Betroffene ist deshalb entscheidend, die weitere Entwicklung ihrer konkreten Visaverfahren zu verfolgen. Das Urteil beseitigt die pauschale Nationalitäten-Sperre, ist aber keine Garantie für die Erteilung eines Visums.

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