Die DBIS GmbH aus Dillingen im Saarland, Betreiberin einer zertifizierten Fahrschule und Anbieterin weiterer Bildungsleistungen, ist in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Das Amtsgericht Saarbrücken hat am 21. August 2026 um 8.49 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Das Insolvenzeröffnungsverfahren wird beim Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 60 IN 47/26 geführt.
Firmensitz der Gesellschaft ist die Johannesstraße 37a, 66763 Dillingen. Die DBIS GmbH ist beim Amtsgericht Saarbrücken unter HRB 108890 im Handelsregister eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch Geschäftsführer Rainer Herrmann Müllenbach.
Fahrschule mit erweitertem Bildungsangebot
Das Geschäft der DBIS GmbH geht nach dem eingetragenen Unternehmensgegenstand über den klassischen Fahrschulbetrieb hinaus.
Kern der Tätigkeit ist der Betrieb einer zertifizierten Fahrschule und die Ausbildung von Fahrschülern auf Kraftfahrzeugen. Damit gehören theoretischer und praktischer Fahrschulunterricht sowie die Vorbereitung auf Fahrerlaubnisprüfungen zum vorgesehenen Tätigkeitsbereich.
Darüber hinaus ist die Gesellschaft für weitere Ausbildungen und Dienstleistungen eingetragen, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr zusammenhängen.
Besonders auffällig sind dabei Sprachkurse und Coachingkurse.
Damit verbindet das Geschäftsmodell Fahrausbildung mit Bildungs und Qualifizierungsangeboten.
Angebot konnte über den klassischen Führerschein hinausgehen
Die Formulierung des Unternehmensgegenstandes lässt erkennen, dass die DBIS GmbH nicht ausschließlich Fahrschüler ansprechen wollte, die einen privaten Pkw Führerschein erwerben.
Durch zusätzliche Sprach und Coachingangebote konnte sich das Unternehmen grundsätzlich auch an Menschen richten, bei denen der Erwerb einer Fahrerlaubnis Bestandteil einer weitergehenden beruflichen Qualifikation oder Integration in den Arbeitsmarkt war.
Gerade im Verkehrs und Transportbereich können Sprachkenntnisse, berufliche Orientierung und Fahrerlaubnis eng miteinander verbunden sein.
Welche Kurse die DBIS GmbH zuletzt konkret angeboten hat und ob dabei beispielsweise Maßnahmen für Arbeitsuchende oder berufliche Qualifizierungen durchgeführt wurden, lässt sich aus der Insolvenzbekanntmachung allein allerdings nicht feststellen.
Gesellschaft wurde 2022 gegründet
Die DBIS GmbH gehört zu den jüngeren Unternehmen.
Sie wurde 2022 gegründet und anschließend beim Amtsgericht Saarbrücken unter HRB 108890 in das Handelsregister eingetragen.
Damit erreicht die Gesellschaft bereits nach wenigen Jahren einen wirtschaftlich kritischen Punkt.
Die Gründe hierfür sind bislang nicht öffentlich bekannt. Der Beschluss des Insolvenzgerichts enthält weder Angaben über die Höhe der Verbindlichkeiten noch über Umsätze, Beschäftigtenzahl oder die Zahl der zuletzt betreuten Fahrschüler.
Fahrschulbranche mit hohen laufenden Kosten
Der Betrieb einer Fahrschule ist mit erheblichen laufenden Aufwendungen verbunden.
Fahrschulfahrzeuge müssen angeschafft, finanziert oder geleast, versichert, gewartet und regelmäßig ersetzt werden. Hinzu kommen Kraftstoff beziehungsweise Strom, Räumlichkeiten, Verwaltung, Fahrschullehrer und weitere Personalkosten.
Bei zertifizierten Bildungsträgern können außerdem zusätzliche Anforderungen an Organisation, Dokumentation und Qualitätssicherung entstehen.
Ob solche Kostenstrukturen für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der DBIS GmbH eine Rolle gespielt haben, ist nicht bekannt. Die Insolvenzursache wurde bislang nicht veröffentlicht.
Gericht ordnet besonders weitreichende Sicherungsmaßnahme an
Die Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken geht deutlich weiter als ein bloßer Zustimmungsvorbehalt.
Der DBIS GmbH wurde ein allgemeines Verfügungsverbot nach § 21 Absatz 2 Nr. 2 InsO auferlegt.
Damit hat die Geschäftsführung die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Gesellschaft bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren verloren.
Diese Befugnisse sind auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.
Das betrifft ausdrücklich auch das Recht, Bankguthaben und andere Forderungen einzuziehen.
Dr. Dennis B. Blank übernimmt vorläufige Insolvenzverwaltung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank aus Saarbrücken bestellt.
Er verfügt damit über deutlich weitergehende Befugnisse als ein sogenannter schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter, bei dem die Geschäftsführung grundsätzlich handlungsfähig bleibt und lediglich für bestimmte Verfügungen dessen Zustimmung benötigt.
Im Fall der DBIS GmbH hat das Gericht dagegen ein allgemeines Verfügungsverbot ausgesprochen.
Zahlungen an die Gesellschaft müssen deshalb ebenfalls unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung erfolgen.
Zwangsvollstreckungen werden gestoppt
Gleichzeitig hat das Insolvenzgericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die DBIS GmbH grundsätzlich untersagt.
Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt. Ausgenommen sind nach dem Gerichtsbeschluss unbewegliche Gegenstände.
Diese Sicherungsmaßnahmen sollen verhindern, dass einzelne Gläubiger während des Insolvenzeröffnungsverfahrens auf Vermögenswerte zugreifen und dadurch die möglicherweise noch vorhandene Insolvenzmasse vermindern.
Was bedeutet die Insolvenz für Fahrschüler?
Bei einer Fahrschule hat ein Insolvenzantragsverfahren eine besondere praktische Bedeutung.
Fahrschüler könnten bereits Geld für Fahrstunden, Theorieunterricht oder andere Ausbildungsleistungen gezahlt haben. Deshalb stellt sich die Frage, ob die Ausbildung weitergeführt werden kann und wie mit bereits geleisteten Zahlungen umgegangen wird.
Aus dem Gerichtsbeschluss geht nicht hervor, dass die Fahrschule geschlossen wurde.
Ebenso wenig lässt sich daraus ableiten, dass bereits vereinbarte Fahrstunden automatisch ausfallen.
Entscheidend wird sein, ob und in welchem Umfang der Geschäftsbetrieb unter Verantwortung des vorläufigen Insolvenzverwalters fortgeführt werden kann.
Ausbildungsnachweise bleiben für Fahrschüler wichtig
Sollte es tatsächlich zu einer Einstellung oder Einschränkung des Fahrschulbetriebes kommen, wären für betroffene Fahrschüler ihre bisherigen Ausbildungsunterlagen von besonderer Bedeutung.
Dazu gehören insbesondere Nachweise über bereits absolvierten Theorieunterricht, Sonderfahrten und sonstige vorgeschriebene Ausbildungsleistungen.
Denn eine Insolvenz der Fahrschule bedeutet nicht automatisch, dass eine bereits absolvierte Fahrausbildung vollständig von vorne begonnen werden muss.
Bei einem notwendigen Wechsel zu einer anderen Fahrschule kommt es vielmehr darauf an, welche Ausbildungsleistungen ordnungsgemäß dokumentiert und anerkannt werden können.
Auch Sprach und Coachingteilnehmer könnten betroffen sein
Neben klassischen Fahrschülern könnten auch Teilnehmer der Sprach und Coachingangebote betroffen sein.
Hier hängt die weitere Situation insbesondere davon ab, ob entsprechende Kurse tatsächlich aktuell durchgeführt werden, wer sie finanziert und welche Vertragsverhältnisse bestehen.
Sollten Bildungsmaßnahmen beispielsweise durch öffentliche Stellen finanziert worden sein, können andere rechtliche und organisatorische Voraussetzungen gelten als bei einem privat bezahlten Fahrschulkurs.
Hierzu enthält die gerichtliche Bekanntmachung keine näheren Informationen.
Noch keine endgültige Insolvenzeröffnung
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem jetzigen Verfahrensstand und einer endgültigen Insolvenz.
Das Amtsgericht Saarbrücken hat bislang Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren angeordnet.
Das eigentliche Insolvenzverfahren ist damit noch nicht endgültig eröffnet.
Zunächst muss geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund besteht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens erfüllt sind.
Auch eine Fortführung beziehungsweise Sanierung des Geschäftsbetriebes ist durch den aktuellen Beschluss nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Ursache der wirtschaftlichen Schwierigkeiten noch offen
Bislang ist nicht bekannt, wodurch die DBIS GmbH in ihre wirtschaftliche Krise geraten ist.
Es liegen keine veröffentlichten Angaben über Schuldenhöhe, mögliche Steuerrückstände, Sozialversicherungsbeiträge, Fahrzeugfinanzierungen, offene Lieferantenforderungen oder sonstige Verbindlichkeiten vor.
Ebenso wenig ist bekannt, wie viele Beschäftigte und Fahrschüler von der Entwicklung betroffen sind.
Spekulationen über die Insolvenzursache wären deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt.
Fahrschule verliert vorläufig die Kontrolle über ihr Vermögen
Für die DBIS GmbH stellt der Beschluss vom 21. August 2026 einen erheblichen Einschnitt dar.
Das Unternehmen war beziehungsweise ist nicht nur als klassische Fahrschule tätig, sondern verbindet die Ausbildung von Fahrschülern mit weiteren verkehrsbezogenen Dienstleistungen sowie Sprach und Coachingkursen.
Nun hat das Insolvenzgericht die Kontrolle über das Gesellschaftsvermögen weitgehend auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
Das Verfahren betrifft die DBIS GmbH mit Firmensitz Johannesstraße 37a, 66763 Dillingen, eingetragen beim Amtsgericht Saarbrücken unter HRB 108890. Es wird beim Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 60 IN 47/26 geführt.
Seit dem 21. August 2026 um 8.49 Uhr gilt ein allgemeines Verfügungsverbot. Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank hat als vorläufiger Insolvenzverwalter die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über das Vermögen übernommen.
Für Fahrschüler und Teilnehmer der weiteren Bildungsangebote dürfte nun vor allem entscheidend sein, ob der Ausbildungsbetrieb fortgeführt wird und bereits begonnene Ausbildungen ohne größere Unterbrechungen abgeschlossen werden können.