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Insolvenzverfahren der Russian Sturgeon GmbH aus Demmin nach rund zehn Jahren beendet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das langjährige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Russian Sturgeon GmbH aus Demmin ist beendet. Das Amtsgericht Neubrandenburg hat mit Beschluss vom 6. August 2026 das Insolvenzverfahren nach Abhaltung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.

Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Neubrandenburg unter dem Aktenzeichen 701 IN 576/16 geführt. Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in Meyenkrebs 13a, 17109 Demmin und ist beim Amtsgericht Neubrandenburg unter HRB 7379 im Handelsregister eingetragen. Als Geschäftsführer wird Anton Strizhakov genannt.

Damit findet ein Insolvenzverfahren seinen Abschluss, dessen Aktenzeichen bereits aus dem Jahr 2016 stammt und das sich somit über einen Zeitraum von annähernd zehn Jahren erstreckte.

Unternehmen handelte mit Fisch, Meeresfrüchten und Lebensmitteln

Die Russian Sturgeon GmbH war im Fisch- und Lebensmittelhandel tätig. Der eingetragene Unternehmensgegenstand war vergleichsweise weit gefasst.

Geschäftszweck waren die Einfuhr, Herstellung, der Vertrieb und das Marketing von Schalen- und Krustentieren, Fischen, Fischerzeugnissen und anderen Lebensmitteln.

Zum Geschäft gehörte darüber hinaus der kommissionsweise Einkauf und Verkauf dieser Produkte. Das Unternehmen konnte damit sowohl als Importeur und Händler als auch bei der Herstellung und Vermarktung von Fisch- und Lebensmittelprodukten tätig werden.

Bereits der Firmenname „Russian Sturgeon“ verweist auf den Stör, der wirtschaftlich insbesondere wegen der Gewinnung von Kaviar von Bedeutung ist. Der im Handelsregister eingetragene Unternehmensgegenstand war allerdings ausdrücklich nicht auf Stör oder Kaviar beschränkt, sondern umfasste ein wesentlich breiteres Sortiment an Fisch, Meeresfrüchten und sonstigen Lebensmitteln.

Insolvenzverfahren stammt aus dem Jahr 2016

Das Aktenzeichen 701 IN 576/16 zeigt, dass das Insolvenzverfahren bereits 2016 seinen Ausgang nahm.

Damit gehört das Verfahren zu den ausgesprochen langwierigen Unternehmensinsolvenzen. Dass zwischen dem Beginn eines Insolvenzverfahrens und seiner endgültigen Aufhebung viele Jahre liegen, kann verschiedene Ursachen haben. Dazu gehören etwa langwierige Verwertungen von Vermögensgegenständen, offene Forderungen, Rechtsstreitigkeiten, steuerliche Fragen oder nachträgliche Verteilungen.

Welche konkreten Umstände bei der Russian Sturgeon GmbH für die lange Verfahrensdauer verantwortlich waren, lässt sich aus dem aktuellen Beschluss des Amtsgerichts allerdings nicht entnehmen.

Schlussverteilung wurde vollzogen

Entscheidend ist die Formulierung des Gerichts, wonach das Verfahren „nach Abhalten eines Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung“ aufgehoben wird.

Damit befindet sich das Verfahren nicht lediglich in einer weiteren Zwischenphase. Die eigentliche insolvenzrechtliche Abwicklung ist abgeschlossen.

Vor der Aufhebung eines regulären Insolvenzverfahrens erfolgt grundsätzlich die Schlussverteilung der noch vorhandenen Insolvenzmasse. Dabei werden die nach Abzug der Verfahrenskosten und sonstigen vorrangigen Verpflichtungen verbleibenden Mittel entsprechend den insolvenzrechtlichen Vorschriften an die Gläubiger verteilt.

Die Aufhebung durch das Insolvenzgericht markiert anschließend das formelle Ende des Insolvenzverfahrens.

Aufhebung ist etwas anderes als eine Abweisung mangels Masse

Der Fall unterscheidet sich damit deutlich von Unternehmen, deren Insolvenzantrag bereits zu Beginn mangels Masse nach § 26 InsO abgewiesen wird.

Bei der Russian Sturgeon GmbH wurde ein Insolvenzverfahren tatsächlich durchgeführt. Es kam zu einem Schlusstermin und zur Schlussverteilung. Erst nach Abschluss dieser Verfahrensschritte hat das Amtsgericht Neubrandenburg das Insolvenzverfahren aufgehoben.

Die jetzige Entscheidung bedeutet deshalb nicht, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens verschwunden sind oder das Unternehmen durch die Aufhebung automatisch wieder seinen früheren Geschäftsbetrieb aufnehmen würde. Vielmehr ist das über Jahre durchgeführte Insolvenzverfahren nun förmlich abgeschlossen.

Wie viel die Gläubiger erhalten haben, bleibt offen

Aus der aktuellen Bekanntmachung geht nicht hervor, wie hoch die Insolvenzmasse letztlich war und welche Quote an die Insolvenzgläubiger ausgezahlt werden konnte.

Ebenso enthält der Beschluss keine Angaben dazu, wie viele Forderungen angemeldet beziehungsweise anerkannt wurden oder welche Gesamtsumme die Gläubigerforderungen erreichten.

Fest steht lediglich, dass die Schlussverteilung vollzogen wurde. Damit konnte das Gericht anschließend die Aufhebung des Verfahrens beschließen.

Ein ungewöhnlich langes Insolvenzverfahren endet

Für die Russian Sturgeon GmbH endet damit ein sehr langes Kapitel.

Die Gesellschaft mit Sitz Meyenkrebs 13a in 17109 Demmin war im Import, in der Herstellung und im Vertrieb von Fisch, Fischerzeugnissen, Schalen- und Krustentieren sowie weiteren Lebensmitteln tätig. Darüber hinaus gehörten Marketing sowie der kommissionsweise Ein- und Verkauf dieser Waren zum Geschäftszweck.

Das beim Amtsgericht Neubrandenburg unter dem Aktenzeichen 701 IN 576/16 geführte Insolvenzverfahren ist nach dem Schlusstermin und der vollständig vollzogenen Schlussverteilung mit Beschluss vom 6. August 2026 aufgehoben worden.

Damit ist das eigentliche Insolvenzverfahren nach annähernd einem Jahrzehnt abgeschlossen.

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