Die everyone energy GmbH aus Berlin ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 12. August 2026 um 13:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3612 IN 4968/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Dieffenbachstraße 36 in 10967 Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 233947 im Handelsregister eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführerin Céline Lena Göhlich-Haida. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von der Gesellschaft selbst gestellt.
Die everyone energy GmbH ist im Bereich Clean-Tech und Energiewende tätig. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb digitaler und analoger Dienstleistungen. Dazu gehören insbesondere Apps, digitale Marktplätze, Workshops und Beratungsleistungen. Inhaltlich konzentriert sich das Unternehmen auf die Bereiche erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Elektromobilität.
Damit verbindet die Gesellschaft digitale Lösungen und Beratungsangebote mit Themen der nachhaltigen Energieversorgung. Der Unternehmensgegenstand umfasst sowohl technische beziehungsweise digitale Angebote als auch Dienstleistungen, mit denen Kunden bei Fragen rund um Energiewende, effiziente Energienutzung und Elektromobilität unterstützt werden können.
Das Amtsgericht Charlottenburg hat zur Sicherung des Unternehmensvermögens mehrere Maßnahmen nach §§ 21 und 22 InsO angeordnet. Verfügungen der everyone energy GmbH über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt beziehungsweise bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jesko Stark aus Berlin bestellt. Er ist unter anderem dazu ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Auch die Eröffnung von Sonderkonten zur Sicherung und Verwaltung der Vermögenswerte wurde gestattet.
Drittschuldner dürfen nach der gerichtlichen Anordnung nicht mehr unmittelbar an die everyone energy GmbH zahlen. Leistungen sind vielmehr unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Dieser erhält außerdem umfassende Einsichts- und Kontrollrechte. Er darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten, die Bücher und Geschäftspapiere prüfen und Auskünfte zur wirtschaftlichen und finanziellen Situation verlangen.
Über die Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die Höhe möglicher Verbindlichkeiten, die Zahl der Beschäftigten oder die weiteren Aussichten des Unternehmens enthält die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben. Ebenso ist derzeit nicht bekannt, ob und in welchem Umfang der Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist das Insolvenzverfahren über die everyone energy GmbH noch nicht endgültig eröffnet. Zunächst wird die wirtschaftliche Situation geprüft. Anschließend entscheidet das Insolvenzgericht darüber, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen.