Die OS Trading Company UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Albstadt erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das zuständige Amtsgericht Hechingen hat den Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 179/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Liegnitzer Straße 41 in 72461 Albstadt und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 758226 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Christof Stettin. Anders als bei einem durch einen Gläubiger eingeleiteten Verfahren hatte die OS Trading Company UG den Insolvenzantrag selbst gestellt.
Der Unternehmensgegenstand ist auf den digitalen Handel ausgerichtet. Gegenstand der Gesellschaft ist der Onlinevertrieb von Software. Das Unternehmen ist damit im Bereich des elektronischen Vertriebs digitaler Produkte beziehungsweise Softwarelösungen angesiedelt. Weitergehende Angaben dazu, welche Arten von Software angeboten wurden oder auf welche Kunden und Märkte sich die Geschäftstätigkeit konzentrierte, liegen in den vorliegenden Informationen nicht vor.
Das Insolvenzgericht kam nach Prüfung des Eigenantrags zu dem Ergebnis, dass eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht erfolgen kann. Mit Beschluss vom 12. August 2026 wurde der Antrag mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen.
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das voraussichtlich vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um zumindest die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu finanzieren und auch kein ausreichender Kostenvorschuss zur Verfügung steht. Damit wird kein Insolvenzverwalter für ein eröffnetes Verfahren eingesetzt und es kommt nicht zu dem üblichen Insolvenzverfahren mit Forderungsanmeldung und Verwertung der Insolvenzmasse.
Bemerkenswert ist insbesondere, dass die OS Trading Company UG selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt hatte. Über die konkreten Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die Höhe der Verbindlichkeiten, die Zahl möglicher Gläubiger oder die zuletzt erzielten Umsätze macht die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben.
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Hechingen ist innerhalb der gesetzlichen Frist die sofortige Beschwerde möglich.