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Mohr & Knipping Management UG aus Warburg: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Mohr & Knipping Management UG (haftungsbeschränkt) aus Warburg ist mangels Masse abgewiesen worden. Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 97 IN 181/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Kasseler Tor 32 in 34414 Warburg und ist beim Amtsgericht Paderborn unter HRB 14419 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Maik Angelo Knipping.

Bei der Mohr & Knipping Management UG handelt es sich ihrem Unternehmensgegenstand nach um eine Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft. Ihre Tätigkeit umfasst den Erwerb, die Veräußerung und das Halten von Beteiligungen an eigenständigen Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft die persönliche Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften übernehmen.

Ausdrücklich genannt wird dabei die Funktion als persönlich haftende Gesellschafterin der Knipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Warburg. Die Mohr & Knipping Management UG erfüllt damit auch klassische Aufgaben einer Komplementär- und Managementgesellschaft.

Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte die Gesellschaft selbst gestellt. Der Eigenantrag datiert vom 13. Mai 2026 und ging am 18. Mai 2026 beim Amtsgericht Paderborn ein.

Mit Beschluss vom 13. August 2026 hat das Gericht den Antrag schließlich mangels Masse abgewiesen. Das bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nach der gerichtlichen Prüfung nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Ein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mohr & Knipping Management UG wird damit aufgrund dieses Antrags nicht eröffnet. Die Abweisung mangels Masse kann für die Gesellschaft zudem register- und gesellschaftsrechtliche Folgen haben.

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