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Ka.Ge Mosel GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Ka.Ge Mosel GmbH ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das zuständige Insolvenzgericht hat am 13. August 2026 um 12:55 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Celle unter dem Aktenzeichen 29 IN 57/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren eingetragenen Sitz im Tannenweg 7 in 29640 Schneverdingen und ist beim Amtsgericht Lüneburg unter HRB 211677 im Handelsregister registriert.

Die Ka.Ge Mosel GmbH ist im Sozialbereich sowie in der Eingliederungs, Kinder und Jugendhilfe tätig. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Erbringung von Assistenzleistungen über Tag und Nacht für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie weiterer damit verbundener Dienstleistungen. Diese Leistungen können sowohl eigenständig als auch in Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Dienstleistern der Eingliederungshilfe erbracht werden.

Ein weiterer wesentlicher Geschäftsbereich ist die Kinder und Jugendhilfe. Die Gesellschaft kann entsprechende Dienstleistungen sowohl in stationärer als auch in ambulanter Form anbieten. Auch in diesem Bereich sieht der Unternehmensgegenstand ausdrücklich die Möglichkeit vor, Leistungen eigenständig oder gemeinsam mit anderen Trägern und Dienstleistern der Kinder und Jugendhilfe zu erbringen. Damit ist die Gesellschaft in einem besonders betreuungsintensiven Bereich sozialer Dienstleistungen tätig.

Als Geschäftsführer beziehungsweise Geschäftsführerin werden Niklas Brockmann, Burak Güler, Ingmar Eisner, Laura Katja Backes, Denis Hargesheimer, Michelle Klee, René Link, Siavash Ostovari, Claudio Schwab und Manoel Teodoro Schwab genannt.

Mit der Entscheidung vom 13. August 2026 hat das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen für das Vermögen der Gesellschaft getroffen. Verfügungen der Ka.Ge Mosel GmbH über ihre Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage bis zur Entscheidung über die eigentliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum Nachteil der Gläubiger verändert.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs aus Walsrode bestellt. Er übernimmt nun insbesondere die Überwachung und Sicherung des vorhandenen Vermögens und begleitet die weitere Prüfung der wirtschaftlichen Situation. Schuldner der Gesellschaft sind vom Gericht aufgefordert worden, Leistungen nur noch unter Beachtung der angeordneten Sicherungsmaßnahmen zu erbringen.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist gerade bei einem Unternehmen aus dem Bereich der Eingliederungs sowie Kinder und Jugendhilfe von besonderer Bedeutung, da dessen Geschäftstätigkeit unmittelbar mit der Betreuung und Unterstützung von Menschen verbunden sein kann. Ob und in welchem Umfang laufende Betreuungsangebote von dem Verfahren betroffen sind, geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung allerdings nicht hervor.

Ebenso liegen bislang keine Angaben zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Beschäftigten oder zur Anzahl der betreuten Personen vor. Auch über eine mögliche Fortführung oder Sanierung des Unternehmens lässt sich aus der jetzigen Entscheidung noch keine Aussage treffen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung ist das eigentliche Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ka.Ge Mosel GmbH noch nicht eröffnet. Im weiteren Verlauf muss geprüft werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen und wie mit dem Unternehmen und seinen sozialen Dienstleistungen weiter verfahren werden kann.

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