Kriminelle verschicken derzeit täuschend echt wirkende Inkassoschreiben im Namen der Kanzlei Dr. Königstein und von Rechtsanwalt Dr. Konrad Königstein aus Düsseldorf. Die Empfänger werden darin aufgefordert, angeblich offene Forderungen innerhalb kürzester Zeit zu begleichen. Wer der Zahlungsaufforderung ungeprüft nachkommt, riskiert jedoch, sein Geld direkt an Betrüger zu überweisen.
Die Kanzlei hat jetzt ausdrücklich vor dem Identitätsmissbrauch gewarnt. Unbekannte verwenden sowohl den Namen der Kanzlei als auch die Düsseldorfer Anschrift, um den Schreiben einen seriösen Anschein zu verleihen. Teilweise enthalten die Briefe sogar Aktenzeichen, detaillierte Forderungsaufstellungen oder Hinweise auf angeblich bevorstehende Vollstreckungsmaßnahmen. Ziel der Täter ist es, die Empfänger unter Zeitdruck zu setzen und zu einer schnellen Überweisung zu bewegen.
Falsche Kontodaten führen direkt zu den Betrügern
Besonders perfide: Die in den Schreiben angegebenen Bankverbindungen haben nach Angaben der Kanzlei nichts mit der echten Kanzlei Dr. Königstein zu tun. Wer den geforderten Betrag auf diese Konten überweist, zahlt unmittelbar an die Täter. Eine Rückholung des Geldes ist häufig nur möglich, wenn die eigene Bank umgehend informiert wird.
Die Kanzlei betont deshalb, dass sämtliche Zahlungsaufforderungen sorgfältig geprüft werden sollten. Vor einer Überweisung sollten insbesondere die Bankverbindung sowie der behauptete Forderungsgrund kontrolliert werden.
So erkennen Verbraucher die gefälschten Inkassobriefe
Die Schreiben wirken zwar professionell, weisen jedoch häufig typische Warnsignale auf. Dazu gehören:
- Forderungen, an die sich der Empfänger nicht erinnern kann,
- ungewöhnlich kurze Zahlungsfristen,
- massiver Zeitdruck durch die Androhung von Gerichtsverfahren oder Zwangsvollstreckung,
- unbekannte oder vom bisherigen Schriftverkehr abweichende Bankverbindungen,
- unvollständige oder widersprüchliche Angaben zum angeblichen Gläubiger,
- fehlende Nachweise über den Ursprung der Forderung.
Gerade weil die Schreiben optisch seriös gestaltet sind, sollten Verbraucher sich nicht von Briefkopf oder Kanzleinamen täuschen lassen.
Nicht unter Druck setzen lassen
Inkassobetrüger kalkulieren gezielt mit der Angst vieler Menschen vor Mahnverfahren, Gerichtsvollziehern oder negativen Schufa-Einträgen. Deshalb setzen sie auf kurze Fristen und drohen mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen. Verbraucherschützer raten jedoch, sich von solchen Schreiben nicht unter Druck setzen zu lassen.
Wer Zweifel an der Echtheit einer Forderung hat, sollte die angebliche Kanzlei ausschließlich über die offiziell veröffentlichten Kontaktdaten kontaktieren. Telefonnummern oder E-Mail-Adressen aus dem verdächtigen Schreiben sollten dagegen nicht verwendet werden, da auch diese gefälscht sein können.
Das sollten Betroffene jetzt tun
Wer ein solches Inkassoschreiben erhält, sollte besonnen handeln:
- keine vorschnelle Zahlung leisten,
- prüfen, ob die behauptete Forderung tatsächlich besteht,
- Bankverbindung mit den offiziellen Angaben der Kanzlei vergleichen,
- das Schreiben als Beweismittel aufbewahren,
- bei Betrugsverdacht Strafanzeige bei der Polizei erstatten,
- bei bereits erfolgter Überweisung unverzüglich die eigene Bank informieren, um eine Rückbuchung oder Kontosperrung zu veranlassen.
Identitätsmissbrauch nimmt zu
Der Fall der Kanzlei Dr. Königstein reiht sich in eine wachsende Zahl von Identitätsmissbräuchen ein. Immer häufiger verwenden Betrüger die Namen real existierender Kanzleien, Banken oder Unternehmen, um ihren Forderungen Glaubwürdigkeit zu verleihen. Für Verbraucher gilt daher: Auch ein offizieller Briefkopf oder ein bekannter Kanzleiname sind keine Garantie dafür, dass eine Zahlungsaufforderung echt ist. Im Zweifel sollte jede Forderung sorgfältig überprüft und erst nach einer eindeutigen Bestätigung bezahlt werden.