Die Beratungs- und Vermittlungsagentur für erneuerbare Energien Behrendt-Ott GbR hat ein drohendes Insolvenzverfahren offenbar abgewendet. Das Amtsgericht Neubrandenburg hob mit Beschluss vom 28. Juli 2026 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 701 IN 169/26 sämtliche zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung wieder auf.
Die Gesellschaft mit Sitz im Kummerower Weg 23, 17111 Sommersdorf wird von den Gesellschaftern Alexander Ott und Felix Stahl vertreten. Nach ihrem Unternehmensgegenstand ist die GbR auf die Beratung und Vermittlung im Bereich erneuerbarer Energien spezialisiert.
Grund für die Entscheidung war, dass die antragstellende Gläubigerin dem Insolvenzgericht mit Schreiben vom 28. Juli 2026 mitteilte, die dem Insolvenzantrag zugrunde liegende Forderung sei inzwischen vollständig beglichen worden. Gleichzeitig erklärte sie das Verfahren in der Hauptsache für erledigt. Damit entfiel die Grundlage für die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen.
Das Insolvenzgericht hob daraufhin alle mit Beschluss vom 20. Juli 2026 erlassenen Maßnahmen auf. Betroffen sind insbesondere die vorläufige Insolvenzverwaltung, die einstweilige Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie der Zustimmungsvorbehalt, wonach Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam gewesen wären.
Mit der Aufhebung dieser Anordnungen erhält die Gesellschaft ihre uneingeschränkte Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen zurück. Die vorläufige Insolvenzverwaltung endet, und auch die zuvor angeordneten Beschränkungen für die Geschäftsführung entfallen.
Der Fall verdeutlicht, dass ein Insolvenzeröffnungsverfahren nicht zwangsläufig in der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens endet. Wird die den Insolvenzantrag auslösende Forderung noch während des Eröffnungsverfahrens vollständig beglichen und bestehen keine weiteren Insolvenzgründe, kann das Insolvenzgericht die angeordneten Sicherungsmaßnahmen wieder aufheben.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Neubrandenburg ist das Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Beratungs- und Vermittlungsagentur für erneuerbare Energien Behrendt-Ott GbR faktisch beendet. Die Gesellschaft kann ihren Geschäftsbetrieb ohne die Beschränkungen eines vorläufigen Insolvenzverfahrens fortsetzen. Der Vorgang zeigt zugleich, dass die Begleichung offener Forderungen selbst in einem bereits eingeleiteten Insolvenzeröffnungsverfahren noch dazu führen kann, dass eine Insolvenz letztlich vermieden wird.