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MIRAN GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Köln hat den Insolvenzantrag der MIRAN GmbH mangels ausreichender Insolvenzmasse abgewiesen. Mit Beschluss vom 30. Juli 2026 entschied das Gericht im Verfahren unter dem Aktenzeichen 70g IN 97/26, dass das beantragte Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Frankfurter Straße 720–726, 51145 Köln und ist beim Amtsgericht Köln unter der Handelsregisternummer HRB 101395 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Orhan Demir. Das Unternehmen tritt unter der Bezeichnung „ALASKA Fleisch“ auf.

Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand ist die MIRAN GmbH im Groß- und Einzelhandel mit Fleisch und Fleischprodukten tätig. Darüber hinaus gehören der Import und Export von Fleisch und Fleischerzeugnissen sowie Metzgerleistungen zum Geschäftszweck des Unternehmens.

Der Insolvenzantrag war am 11. Mai 2026 von der Gesellschaft selbst beim Amtsgericht Köln gestellt worden. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Vermögensmasse nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wurde der Antrag mangels Masse abgewiesen. Ein Insolvenzverfahren wird somit nicht eröffnet und es erfolgt keine Bestellung eines Insolvenzverwalters.

Die Fleischwirtschaft steht seit mehreren Jahren unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Steigende Einkaufspreise für Rohwaren, hohe Energie- und Kühlkosten, zunehmende Transportkosten sowie verschärfte gesetzliche Anforderungen an Hygiene, Rückverfolgbarkeit und Lebensmittelsicherheit belasten viele Unternehmen. Hinzu kommen ein intensiver Preiswettbewerb im Groß- und Einzelhandel sowie Veränderungen im Konsumverhalten, die insbesondere mittelständische Fleischhändler und Metzgereibetriebe vor große Herausforderungen stellen.

Für die Gläubiger bedeutet die Abweisung mangels Masse, dass ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle angemeldet werden können. Stattdessen müssen sie prüfen, ob Ansprüche auf anderem rechtlichen Weg geltend gemacht werden können. Die Entscheidung des Amtsgerichts Köln verdeutlicht, dass die wirtschaftliche Situation der MIRAN GmbH so angespannt war, dass selbst die Finanzierung eines regulären Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich erschien.

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