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Bowling-Center Nord KG: Nachtragsverteilung angeordnet und Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bowling-Center Nord KG hat das Amtsgericht Schwarzenbek am 20. Juli 2026 mehrere Entscheidungen getroffen. Unter dem Aktenzeichen 1 IN 111/13 ordnete das Insolvenzgericht eine Nachtragsverteilung an und setzte zugleich die Vergütung sowie die Auslagen des Insolvenzverwalters fest. Das bereits im Jahr 2021 aufgehobene Insolvenzverfahren wird damit in einem begrenzten Umfang nochmals fortgeführt.

Die Bowling-Center Nord KG hatte ihren Sitz in der Berliner Straße 79 in 21502 Geesthacht und betrieb ein Bowling- und Freizeitzentrum. Vertreten wurde die Gesellschaft durch Martin Rakenius, der am 20. September 2022 verstorben ist.

Das eigentliche Insolvenzverfahren war bereits am 21. Dezember 2021 aufgehoben worden. Nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens kann das Gericht jedoch eine Nachtragsverteilung anordnen, wenn nachträglich weitere Vermögenswerte entdeckt oder vereinnahmt werden. Genau dies ist im vorliegenden Fall geschehen.

Nach den Angaben des Insolvenzgerichts sind weitere Zahlungen auf eine ausstehende Kommanditeinlage eingegangen. Der dadurch zusätzlich zur Insolvenzmasse gelangte Betrag beläuft sich auf 4.872,56 Euro. Diese nachträglich vereinnahmten Mittel sollen nun im Rahmen der angeordneten Nachtragsverteilung an die Insolvenzgläubiger verteilt werden.

Mit der Durchführung der Nachtragsverteilung wurde erneut der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marc Schaumann aus Lübeck beauftragt. Gleichzeitig setzte das Amtsgericht dessen Vergütung sowie die zu erstattenden Auslagen entsprechend seinem Antrag vom 5. Juni 2026 fest. Die konkreten Vergütungsbeträge wurden – wie gesetzlich vorgeschrieben – gemäß § 64 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO) nicht veröffentlicht.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass Insolvenzverfahren auch nach ihrer formellen Aufhebung noch einmal aktiviert werden können, wenn zusätzliche Vermögenswerte zugunsten der Gläubiger verfügbar werden. Durch die Nachtragsverteilung erhalten die Gläubiger die Möglichkeit, an den nachträglich eingezogenen Geldern zu partizipieren. Mit der Festsetzung der Vergütung und der erneuten Beauftragung des Insolvenzverwalters schafft das Amtsgericht Schwarzenbek zugleich die rechtlichen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Abwicklung dieses abschließenden Verfahrensschrittes.

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