Für die H & W Financial Service UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Wetzlar wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Wetzlar hat den Insolvenzantrag im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 IN 70/26 durch Beschluss vom 17. Juli 2026 mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Insolvenzmasse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Wetzlar unter der Handelsregisternummer HRB 8286 eingetragen und hat ihren Sitz in der Talstraße 8 in 35584 Wetzlar. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Herbert Walter.
Die H & W Financial Service UG ist nach ihrer Firmierung im Bereich Finanzdienstleistungen und Finanzberatung tätig. Unternehmen dieser Branche beraten Privat- und Geschäftskunden häufig zu Finanzierungen, Kapitalanlagen, Versicherungen oder weiteren Finanzprodukten und vermitteln entsprechende Dienstleistungen. Gerade kleinere Finanzdienstleister stehen angesichts verschärfter regulatorischer Anforderungen, steigender Betriebskosten und eines intensiven Wettbewerbs zunehmend unter wirtschaftlichem Druck.
Das Insolvenzgericht stellte im Eröffnungsverfahren fest, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen. Eine Bestellung eines Insolvenzverwalters erfolgt in einem solchen Fall nicht.
Die Abweisung mangels Masse zählt zu den schwerwiegendsten Entscheidungen im Insolvenzrecht. Sie bedeutet, dass kein geordnetes Insolvenzverfahren durchgeführt werden kann, weil keine ausreichenden verwertbaren Vermögenswerte vorhanden sind. Gläubiger können ihre Forderungen daher nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden und müssen ihre Ansprüche auf anderem Wege verfolgen, soweit hierfür noch rechtliche Möglichkeiten bestehen.
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Wetzlar endet das Insolvenzeröffnungsverfahren ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Für die H & W Financial Service UG verdeutlicht der Beschluss die erhebliche wirtschaftliche Krise des Unternehmens, die nach Einschätzung des Gerichts keine ausreichende Insolvenzmasse mehr für die Durchführung eines Verfahrens hinterlassen hat.