Für die 3 B (GESTIONE) GmbH aus Frankfurt am Main wird es kein reguläres Insolvenzverfahren geben. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 26. Juni 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 810 IN 1802/25 D-82- geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Walther-von-Cronberg-Platz 13 in 60594 Frankfurt am Main und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 54589 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Thomas E. Bock.
Nach den Feststellungen des Insolvenzgerichts reichte das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen.
Die 3 B (GESTIONE) GmbH war im Bereich der Verwaltung und Betreuung von Beteiligungen tätig und ist damit dem Beteiligungssektor zuzuordnen. Mit der gerichtlichen Entscheidung entfällt die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens unter Leitung eines Insolvenzverwalters.
Eine Abweisung mangels Masse gilt als deutlicher Hinweis darauf, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um selbst die Verfahrenskosten zu finanzieren. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass die Aussichten auf eine Befriedigung ihrer Forderungen äußerst gering sind. Ein Insolvenzverwalter wird in solchen Fällen nicht bestellt, da ein reguläres Verfahren nicht eröffnet wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Gläubiger oder andere Beteiligte gegen den Beschluss die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel einlegen. An der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft ändert dies jedoch zunächst nichts: Mit der Abweisung endet das Insolvenzantragsverfahren, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.