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DKW Management GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung für Beteiligungs- und Managementgesellschaft angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die DKW Management GmbH mit Sitz in Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg im Insolvenzeröffnungsverfahren umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Mit Beschluss vom 7. Juli 2026 um 14:00 Uhr wurde im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3603 IN 2961/26 ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, um das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 222628 eingetragen und hat ihren Sitz in der Lietzenburger Straße 99 in 10707 Berlin. Vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Michael Lorz und Jan-Pascal Prick.

Nach dem Unternehmensgegenstand befasst sich die DKW Management GmbH mit dem Erwerb, dem Halten und der Verwaltung von Beteiligungen sowohl im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als auch als Dienstleistung für Dritte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Als Teil der DKW Gruppe ist die Gesellschaft im Immobilien- und Beteiligungsmanagement tätig und übernimmt Verwaltungs- und Managementaufgaben innerhalb der Unternehmensgruppe.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger aus Berlin bestellt. Er überwacht die Vermögenslage der Gesellschaft und prüft, ob die vorhandenen Vermögenswerte die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken können. Gleichzeitig obliegt ihm die Sicherung der Insolvenzmasse sowie die Untersuchung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens.

Das Insolvenzgericht ordnete einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit können Verfügungen der DKW Management GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam vorgenommen werden. Darüber hinaus wurde der Gesellschaft untersagt, eigenständig über ihre Bankkonten und offenen Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankguthaben und Außenstände ging insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser wurde ermächtigt, Forderungen einzuziehen, Zahlungen entgegenzunehmen sowie ein Sonderkonto zur Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten.

Zusätzlich untersagte das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt. Schuldner der Gesellschaft dürfen ihre Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Außerdem erhielt dieser umfassende Einsichts- und Kontrollrechte hinsichtlich der Geschäftsräume, Bücher und Geschäftsunterlagen des Unternehmens.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt eine Sicherungsmaßnahme im laufenden Eröffnungsverfahren dar und bedeutet noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Situation der DKW Management GmbH analysieren und dem Insolvenzgericht berichten, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und welche Aussichten für eine Fortführung oder Sanierung der Gesellschaft bestehen.

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