Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MG Holding GmbH aus Mörlenbach ist beendet worden. Das Amtsgericht Darmstadt veröffentlichte am 15. Juli 2026 die Einstellung des Verfahrens. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 9 IN 408/18 geführt.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter der Nummer HRB 93620 eingetragen. Ihr Geschäftsschwerpunkt lag im Grundstücks- und Wohnungswesen. Damit gehörte die MG Holding GmbH zum Immobilienbereich.
Das Insolvenzverfahren war bereits im Jahr 2018 eingeleitet worden. Die erste bekannte Veröffentlichung datiert vom 12. Juni 2018. Im Laufe des Verfahrens fanden unter anderem Prüfungstermine statt. Am 24. März 2026 wurden weitere gerichtliche Veröffentlichungen vorgenommen, darunter Angaben zur Schlussverteilung.
Nach dem nun bekannt gegebenen Beschluss wurde das Verfahren mangels Masse eingestellt. Eine solche Einstellung erfolgt, wenn das noch vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die weiteren Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Damit endet das Verfahren, ohne dass eine vollständige Verteilung an sämtliche Insolvenzgläubiger durchgeführt werden kann.
Für die Gläubiger ist eine Einstellung mangels Masse regelmäßig besonders nachteilig. Sie deutet darauf hin, dass nach Begleichung vorrangiger Verfahrenskosten keine oder nur sehr geringe Mittel für eine Auszahlung auf gewöhnliche Insolvenzforderungen zur Verfügung stehen. Die konkrete wirtschaftliche Auswirkung hängt davon ab, ob zuvor bereits Abschlags- oder Schlusszahlungen vorgenommen wurden.
Mit der Einstellung endet zugleich die Tätigkeit der Insolvenzverwaltung im regulären Verfahren. Sollten später bislang unbekannte Vermögenswerte auftauchen, kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eine Nachtragsverteilung angeordnet werden. Nach dem derzeit veröffentlichten Verfahrensstand gilt das Insolvenzverfahren der MG Holding GmbH jedoch als abgeschlossen.
Insolvenzverfahren der MG Holding GmbH nach Masseunzulänglichkeit eingestellt
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MG Holding GmbH aus Mörlenbach ist beendet. Das Amtsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 15. Juli 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 IN 408/18 die Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 211 Abs. 1 der Insolvenzordnung angeordnet.
Die MG Holding GmbH mit Sitz in Klein-Breitenbach 2 in 69509 Mörlenbach ist beim Amtsgericht Darmstadt unter der Handelsregisternummer HRB 93620 eingetragen. Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Manuela Grossmann.
Grund für die Einstellung des Insolvenzverfahrens ist die zuvor vom Insolvenzverwalter angezeigte Masseunzulänglichkeit. Diese liegt vor, wenn das noch vorhandene Vermögen eines insolventen Unternehmens nicht mehr ausreicht, um sämtliche sogenannten Masseverbindlichkeiten vollständig zu erfüllen. Nach den gesetzlichen Vorgaben wurde diese Anzeige veröffentlicht und den betroffenen Massegläubigern zugestellt. Anschließend erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens vorzubringen. Nach Angaben des Gerichts wurden keine Einwendungen erhoben.
Die Insolvenzverwalterin hatte die vorhandene Insolvenzmasse bereits entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 209 Abs. 1 InsO verteilt. Nachdem diese Verteilung abgeschlossen war und keine weiteren Maßnahmen erforderlich erschienen, lagen die Voraussetzungen für die Einstellung des Insolvenzverfahrens vor.
Mit Wirksamwerden des Beschlusses erhält die MG Holding GmbH wieder das Recht, über die verbliebene Insolvenzmasse selbst zu verfügen. Rechtswirksam wird die Entscheidung, sobald nach der öffentlichen Bekanntmachung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Einstellung eines Insolvenzverfahrens nach § 211 InsO ist nicht mit einer erfolgreichen Sanierung gleichzusetzen. Vielmehr handelt es sich um den gesetzlichen Abschluss eines Verfahrens, nachdem die vorhandenen Vermögenswerte ausgeschöpft und entsprechend der insolvenzrechtlichen Rangfolge verteilt wurden. Sind keine weiteren Mittel vorhanden und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, beendet das Insolvenzgericht das Verfahren.
Für die Gläubiger bedeutet dies, dass keine weiteren Ausschüttungen aus der Insolvenzmasse zu erwarten sind. Offene Forderungen bleiben grundsätzlich bestehen, können jedoch nur noch im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Möglichkeiten verfolgt werden, sofern hierfür überhaupt noch wirtschaftliche Aussichten bestehen.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt endet damit ein Insolvenzverfahren, das bereits seit dem Jahr 2018 anhängig war und nun nach vollständiger Abwicklung der verfügbaren Insolvenzmasse seinen formellen Abschluss gefunden hat.