Im Insolvenzeröffnungsverfahren der MIRES Milan Real Estate Solutions 3. GmbH mit Firmensitz Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam hat das Amtsgericht Potsdam eine weitere Verfahrensentscheidung getroffen. Mit Beschluss vom 1. Juli 2026 wurden unter dem Aktenzeichen 660 IN 174/25 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen nach § 21 der Insolvenzordnung aufgehoben.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 36780 P eingetragen und wird von Geschäftsführer Thomas Kettner vertreten. Im Insolvenzeröffnungsverfahren wurde das Unternehmen von der Kanzlei Bograkos Rechtsanwälte aus Berlin vertreten.
Mit der aktuellen Entscheidung enden die bislang bestehenden insolvenzrechtlichen Sicherungsmaßnahmen. Solche Maßnahmen werden in Insolvenzeröffnungsverfahren angeordnet, um das Vermögen eines Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Mit ihrer Aufhebung entfallen diese vorläufigen Beschränkungen. Aus dem veröffentlichten Beschluss ergibt sich jedoch nicht, aus welchem konkreten Grund das Insolvenzgericht die Aufhebung vorgenommen hat. Ebenso enthält die Bekanntmachung keine Angaben dazu, ob der Insolvenzantrag zurückgenommen wurde, sich anderweitig erledigt hat oder ob eine andere verfahrensrechtliche Entwicklung der Anlass für die Entscheidung war.
Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand ist die MIRES Milan Real Estate Solutions 3. GmbH als Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft tätig. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Entwicklung und die Verwertung von Immobilien sowie die Beteiligung an Unternehmen der Immobilienwirtschaft. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Projektentwicklungen begleiten, Immobilienportfolios verwalten und sämtliche mit der Bewirtschaftung und Finanzierung von Immobilien zusammenhängenden Geschäfte durchführen.
Die Gesellschaft gehört zur MIRES-Unternehmensgruppe, die sich auf Investitionen in Gewerbe- und Spezialimmobilien sowie deren aktives Asset- und Investmentmanagement spezialisiert hat. Innerhalb dieser Struktur werden einzelne Immobilien regelmäßig in eigenständigen Objektgesellschaften gebündelt, die den Erwerb, die Finanzierung, die Verwaltung und gegebenenfalls die Veräußerung der jeweiligen Objekte übernehmen.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam betrifft ausschließlich die Aufhebung der vorläufigen Sicherungsmaßnahmen. Aussagen über den endgültigen Ausgang des Insolvenzeröffnungsverfahrens lassen sich daraus nicht ableiten. Ob das Verfahren eröffnet, eingestellt oder auf andere Weise beendet wird, bleibt weiteren gerichtlichen Entscheidungen vorbehalten.