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Amtsgericht München berichtigt Insolvenzbeschluss der Bavaria CC Projektkoordinierung GmbH & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren der Bavaria CC Projektkoordinierung GmbH & Co. KG mit Firmensitz Balanstraße 64, 81541 München hat das Amtsgericht München eine Berichtigung eines bereits ergangenen Beschlusses vorgenommen. Die Entscheidung wurde am 3. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen 1501 IN 4338/25 veröffentlicht.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 114479 eingetragen. Vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die BERIAN Holding GmbH.

Mit dem aktuellen Beschluss korrigierte das Insolvenzgericht den ursprünglichen Beschluss vom 15. Mai 2026. Nach den Feststellungen des Gerichts lag ein offensichtliches Diktat- beziehungsweise Schreibversehen im Rubrum des Beschlusses vor. Die Berichtigung betrifft die korrekte Bezeichnung des Registergerichts und der Handelsregisternummer. Inhaltlich wurden keine Änderungen an den zuvor angeordneten insolvenzrechtlichen Maßnahmen vorgenommen.

Solche Berichtigungsbeschlüsse dienen ausschließlich dazu, offensichtliche formelle Fehler in gerichtlichen Entscheidungen zu korrigieren. Sie haben keine Auswirkungen auf den materiellen Inhalt des Insolvenzverfahrens und ändern weder die Rechtsstellung der Beteiligten noch den bisherigen Verfahrensstand.

Nach dem Unternehmensgegenstand befasst sich die Bavaria CC Projektkoordinierung GmbH & Co. KG mit der Projektentwicklung, Projektsteuerung und Koordinierung von Bau- und Immobilienprojekten. Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören insbesondere die Planung, Organisation und Begleitung von Immobilienvorhaben sowie die Koordination der an Planung, Entwicklung und Realisierung beteiligten Unternehmen und Dienstleister. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Grundstücke erwerben, entwickeln, verwalten und verwerten sowie sämtliche mit Projektentwicklungen und Immobilieninvestitionen verbundenen Geschäfte durchführen.

Als Projektgesellschaft war das Unternehmen darauf ausgerichtet, Immobilienprojekte organisatorisch und wirtschaftlich zu steuern. Dazu gehörten die Abstimmung mit Investoren, Planern und ausführenden Unternehmen ebenso wie die Begleitung einzelner Projektphasen von der Konzeption über die Entwicklung bis zur Fertigstellung. Solche Gesellschaften werden häufig für einzelne Immobilienprojekte oder Projektportfolios gegründet und übernehmen deren kaufmännische sowie organisatorische Abwicklung.

Der nun veröffentlichte Beschluss hat ausschließlich formellen Charakter. Er stellt die korrekten Registerangaben im Rubrum des ursprünglichen Insolvenzbeschlusses sicher. Das Insolvenzeröffnungsverfahren selbst wird unverändert auf Grundlage der bereits zuvor ergangenen gerichtlichen Entscheidungen fortgeführt.

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