Der Markt für Online-Coachings boomt seit Jahren. Ob Business-Aufbau, Finanzfreiheit, Persönlichkeitsentwicklung oder Social-Media-Erfolg – zahlreiche Anbieter werben mit großen Versprechen und hochpreisigen Programmen, die nicht selten mehrere Tausend Euro kosten. Doch für viele Teilnehmer endet die vermeintliche Erfolgsgeschichte in Enttäuschung, finanziellen Belastungen und rechtlichen Auseinandersetzungen.
Nun sorgt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für erhebliche Bewegung in der Branche. Nach Auffassung zahlreicher Juristen könnten viele Online-Coaching-Verträge unwirksam sein, wenn die Anbieter nicht über die erforderliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz verfügen.
Verkaufsdruck statt individueller Betreuung
Immer wieder berichten Betroffene von ähnlichen Erfahrungen. Häufig beginnt der Kontakt über soziale Netzwerke wie Instagram, TikTok oder LinkedIn. Dort versprechen Coaches finanzielle Freiheit, erfolgreiche Unternehmensgründungen oder persönliche Transformation.
Auf ein kostenloses Erstgespräch folgt oftmals ein intensives Verkaufsgespräch, in dem Interessenten zum schnellen Vertragsabschluss bewegt werden. Die Kosten liegen dabei häufig zwischen mehreren Tausend und sogar fünfstelligen Beträgen.
Nach Vertragsunterzeichnung stellen viele Kunden fest, dass die versprochene individuelle Betreuung nur eingeschränkt oder gar nicht stattfindet. Statt persönlicher Beratung erhalten sie vorproduzierte Videos, digitale Schulungsunterlagen oder Zugang zu Gruppensitzungen mit zahlreichen Teilnehmern.
Fernunterrichtsschutzgesetz rückt in den Fokus
Juristisch dreht sich die Debatte um das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Dieses Gesetz soll Verbraucher vor unseriösen Bildungsangeboten schützen und schreibt für bestimmte Fernunterrichtsangebote eine staatliche Zulassung vor.
Nach der aktuellen Rechtsprechung kann ein Online-Coaching unter dieses Gesetz fallen, wenn Wissen überwiegend digital vermittelt wird und gleichzeitig eine Form der Lernkontrolle oder Interaktion vorgesehen ist. Dabei kann bereits die Möglichkeit, Fragen in Gruppencalls zu stellen oder Aufgaben einzureichen, ausreichen.
Fehlt die notwendige Zulassung, kann dies weitreichende Folgen haben. Nach Auffassung des BGH kann ein solcher Vertrag von Anfang an unwirksam sein.
Rückforderungen in Millionenhöhe möglich
Für betroffene Kunden könnte dies erhebliche finanzielle Konsequenzen zugunsten der Teilnehmer haben. Wer bereits hohe Beträge gezahlt hat, könnte unter Umständen Anspruch auf Rückerstattung besitzen.
Gleichzeitig geraten zahlreiche Coaching-Anbieter unter Druck. Sollten Gerichte die neue Rechtsprechung in größerem Umfang anwenden, könnten viele Unternehmen mit Rückforderungen ehemaliger Kunden konfrontiert werden.
Branchenbeobachter gehen davon aus, dass die Entscheidung eine Welle neuer Verfahren auslösen könnte. Bereits jetzt werben zahlreiche Kanzleien damit, betroffene Teilnehmer bei der Rückforderung ihrer Zahlungen zu unterstützen.
Inkasso-Schreiben nicht automatisch bindend
Besonders verunsichert sind viele Betroffene, wenn nach einem Abbruch des Coachings Inkassoschreiben oder Zahlungsaufforderungen eintreffen.
Juristen weisen jedoch darauf hin, dass Inkassoforderungen nicht automatisch bedeuten, dass die Forderung tatsächlich rechtmäßig ist. Entscheidend sei vielmehr, ob der zugrunde liegende Vertrag überhaupt wirksam zustande gekommen ist.
Betroffene sollten daher nicht vorschnell zahlen, sondern zunächst prüfen lassen, ob die Forderung rechtlich Bestand hat.
Coaching-Branche vor einem Wendepunkt
Das Urteil könnte die gesamte Coaching-Branche nachhaltig verändern. Seriöse Anbieter dürften künftig verstärkt darauf achten müssen, ihre Geschäftsmodelle rechtssicher auszugestalten und gegebenenfalls die erforderlichen Zulassungen einzuholen.
Für Verbraucher bedeutet die Entscheidung vor allem eines: Sie erhalten deutlich stärkere rechtliche Möglichkeiten, sich gegen fragwürdige Coaching-Angebote und hohe Forderungen zur Wehr zu setzen.
Ob daraus tatsächlich eine umfassende Neuordnung des milliardenschweren Coaching-Marktes entsteht, werden die kommenden Gerichtsverfahren zeigen. Klar ist jedoch schon jetzt: Die Zeiten, in denen Online-Coachings weitgehend ohne regulatorische Kontrolle angeboten werden konnten, könnten sich ihrem Ende nähern.