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Greentech Consulting UG scheitert mit Insolvenzantrag – Gericht stellt Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung fest
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Greentech Consulting UG scheitert mit Insolvenzantrag – Gericht stellt Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung fest

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Greentech Consulting UG (haftungsbeschränkt) aus Steinweiler hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels ausreichender Masse abgelehnt. Der entsprechende Beschluss erging am 22. Juni 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 IN 172/25.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Kirchstraße 18 in 76872 Steinweiler wird von Geschäftsführer Andreas Kirchner vertreten. Den Insolvenzantrag hatte das Unternehmen bereits am 18. September 2025 selbst gestellt.

Im Verlauf des Verfahrens wurde ein Gutachten des vom Gericht eingesetzten Sachverständigen Rechtsanwalt Haspel eingeholt. Nach dessen Prüfung stand fest, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Gleichzeitig kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass die Gesellschaft sowohl zahlungsunfähig als auch überschuldet ist.

Da die Gesellschaft zudem nicht in der Lage war, einen Kostenvorschuss für das Verfahren aufzubringen, musste das Insolvenzgericht den Antrag gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung mangels Masse abweisen.

Mit dem Beschluss wurde die Gesellschaft außerdem verpflichtet, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Eintragung der Schuldnerin in das Schuldnerverzeichnis an. Eine solche Eintragung erfolgt regelmäßig, wenn ein Insolvenzantrag mangels kostendeckender Masse zurückgewiesen wird.

Die Entscheidung verdeutlicht die wirtschaftlich äußerst angespannte Lage des Unternehmens. Mit der gerichtlichen Feststellung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sowie der Abweisung mangels Masse endet das Verfahren ohne Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.

Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Landau in der Pfalz unter dem Aktenzeichen 3 IN 172/25 geführt.

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