Für die Hammerich Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Kellenhusen an der Ostsee ist das beantragte Insolvenzverfahren gescheitert. Das Amtsgericht Eutin hat den Eigenantrag des Unternehmens auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 19. Juni 2026 im Verfahren 51 IN 55/26 mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Straße An der Promenade 34 in 23746 Kellenhusen wird von den Geschäftsführerinnen Gerda Hammerich und Anja Koch vertreten. Eingetragen ist das Unternehmen beim Amtsgericht Lübeck unter der Handelsregisternummer HRB 442 OL. Als Verfahrensbevollmächtigter trat Rechtsanwalt Ralf Höfer aus Kiel auf.
Mit der Abweisung mangels Masse stellte das Insolvenzgericht fest, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen sieht § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung vor, dass ein Verfahren nicht eröffnet werden kann.
Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für Gläubiger, da kein Insolvenzverwalter eingesetzt und keine geordnete Verwertung einer Insolvenzmasse durchgeführt wird. Für die Gesellschaft bedeutet die Entscheidung zugleich einen weiteren Hinweis auf die fehlende wirtschaftliche Grundlage zur Fortführung des Unternehmens in seiner bisherigen Form.
Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Eutin unter dem Aktenzeichen 51 IN 55/26 geführt.