Für die A.S.I.P. Immobilienverwaltung UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Oberhausen ist das Insolvenzeröffnungsverfahren beendet worden, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Das Amtsgericht Duisburg hat im Verfahren unter dem Aktenzeichen 620 IN 151/25 den Insolvenzantrag durch Beschluss vom 12. Juni 2026 mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter der Nummer HRB 29917 eingetragen und hatte ihren Firmensitz in der Hansastraße 116, 46049 Oberhausen. Gesetzlich vertreten wurde das Unternehmen durch den Geschäftsführer Anthony Salomon Isidor Pierre Szczeciniarz, der seinen Wohnsitz in Den Haag in den Niederlanden hat.
Der Insolvenzantrag war bereits am 24. Januar 2025 beim Gericht eingegangen. Er stammte von einer Gläubigerin, die den Antrag am 17. Januar 2025 gestellt hatte. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gelangte das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Vermögenswerte der Gesellschaft nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen sieht die Insolvenzordnung die Abweisung mangels Masse vor.
Die A.S.I.P. Immobilienverwaltung UG (haftungsbeschränkt) war nach den Angaben des Gerichts im Bereich der Immobilien- und Wohnungseigentumsverwaltung tätig. Zum Geschäftszweig gehörten insbesondere die Verwaltung von Mietobjekten, die Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie die Organisation und Durchführung von Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung und dem Erhalt von Immobilien stehen. Hierzu zählen unter anderem die Erstellung von Wirtschaftsplänen, die Abrechnung von Betriebskosten, die Einberufung von Eigentümerversammlungen sowie die Vergabe und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen.
Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse hat weitreichende Folgen. Sie bedeutet regelmäßig, dass die wirtschaftliche Situation des Unternehmens so angespannt ist, dass nicht einmal die Kosten eines Insolvenzverfahrens gedeckt werden können. Für Gläubiger sind die Aussichten auf eine Befriedigung ihrer Forderungen in solchen Fällen oftmals gering.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Duisburg vom 12. Juni 2026 markiert damit voraussichtlich das Ende der Geschäftstätigkeit der A.S.I.P. Immobilienverwaltung UG in ihrer bisherigen Form. Für Eigentümergemeinschaften, Mieter und Geschäftspartner dürfte die Suche nach alternativen Ansprechpartnern und Lösungen nun im Vordergrund stehen.