Die AREACARS Exclusiv GmbH aus Berlin befindet sich in einem Insolvenzantragsverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 15. Juni 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3612 IN 1563/26 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schützen.
Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Bismarckstraße 24–28, 10625 Berlin, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 219951 eingetragen. Vertreten wird die Schuldnerin durch ihren Geschäftsführer Erdal Koc. Der Unternehmensgegenstand umfasst den Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie die Vermietung von Fahrzeugen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde aus Berlin. Gleichzeitig wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Verfügungen der Gesellschaft über Vermögensgegenstände sind damit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zudem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Ferner erhielt er die Befugnis, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten und zu führen.
Darüber hinaus untersagte das Insolvenzgericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt. Kreditinstitute wurden zur Auskunftserteilung gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter verpflichtet, während Schuldner der Gesellschaft künftig nur noch an diesen leisten dürfen.
Die AREACARS Exclusiv GmbH hatte sich in Berlin auf den Vertrieb hochwertiger Neu- und Gebrauchtfahrzeuge spezialisiert. Das Unternehmen trat insbesondere im Segment der Premium- und Luxusfahrzeuge auf und bot seinen Kunden neben dem Fahrzeugverkauf auch Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugvermittlung, der Finanzierungsunterstützung sowie der kurz- und langfristigen Vermietung exklusiver Fahrzeuge an. Durch die Kombination aus Handel und Vermietung sprach die Gesellschaft sowohl private Käufer als auch gewerbliche Kunden an, die auf hochwertige Mobilitätslösungen angewiesen waren.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun eine entscheidende Phase für das Berliner Unternehmen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage analysieren und prüfen, ob ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Gleichzeitig wird bewertet, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs oder eine Sanierung des Unternehmens möglich erscheint.
Für Kunden, Geschäftspartner und Beschäftigte bleibt die weitere Entwicklung des Verfahrens von erheblicher Bedeutung. Erst die Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird Aufschluss darüber geben, welche Zukunftsperspektiven sich für die AREACARS Exclusiv GmbH ergeben.