Für die AK Holding GmbH aus München wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht München hat den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1507 IN 4024/25 durch Beschluss vom 9. Juni 2026 mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft hatte ihren Firmensitz in der Leopoldstraße 69, 80802 München, und war im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 264492 eingetragen. Gesetzlich vertreten wurde das Unternehmen durch seinen Geschäftsführer Cagri Kara.
Nach den Feststellungen des Insolvenzgerichts reichten die vorhandenen Vermögenswerte der Gesellschaft nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der von einer Gläubigerin gestellte Insolvenzantrag zurückgewiesen. Eine Abweisung mangels Masse gemäß § 26 Insolvenzordnung bedeutet, dass kein Insolvenzverwalter bestellt und kein geordnetes Insolvenzverfahren durchgeführt wird.
Der in der öffentlichen Bekanntmachung genannte Geschäftszweig der AK Holding GmbH umfasste die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Gleichzeitig wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass genehmigungspflichtige Tätigkeiten nicht Gegenstand des Unternehmens waren. Die Gesellschaft fungierte damit als klassische Holding- beziehungsweise Beteiligungsgesellschaft.
Holdinggesellschaften übernehmen regelmäßig die Funktion, Beteiligungen an Tochter- oder Beteiligungsunternehmen zu erwerben, zu halten und zu verwalten. Häufig dienen sie der Bündelung von Unternehmensanteilen, der strategischen Steuerung von Beteiligungen oder der Verwaltung von Vermögenswerten innerhalb einer Unternehmensstruktur. Anders als operative Gesellschaften erbringen sie in vielen Fällen keine unmittelbaren Dienstleistungen oder Produktionsleistungen am Markt.
Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse ist für Gläubiger häufig mit erheblichen Nachteilen verbunden. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, entfällt die Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Forderungsanmeldung im Rahmen eines geregelten Insolvenzverfahrens. Die Durchsetzung offener Ansprüche muss daher gegebenenfalls auf anderem Wege geprüft werden.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts München vom 9. Juni 2026 endet das Insolvenzeröffnungsverfahren der AK Holding GmbH ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Ob die Gesellschaft weiterhin fortgeführt wird oder künftig gesellschaftsrechtliche Konsequenzen, etwa eine Löschung aus dem Handelsregister, folgen, bleibt abzuwarten.