Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der OecoGas Borchers GmbH & Co. KG haben ihren vorläufigen Schlusspunkt gefunden. Das Amtsgericht Oldenburg hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels ausreichender Insolvenzmasse zurückgewiesen.
Betroffen ist die OecoGas Borchers GmbH & Co. KG mit Sitz in der Oldenburger Straße 22 in 26160 Bad Zwischenahn. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Oldenburg unter der Handelsregisternummer HRA 202812 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die OecoGas Verwaltungs-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Keven Borchers.
Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 65 IN 18/26 stellte das Insolvenzgericht fest, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde deshalb am 9. Juni 2026 gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen.
Die Entscheidung bedeutet, dass kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt wird und kein Insolvenzverwalter eingesetzt wird. Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch in der Regel die Aussichten auf eine Befriedigung ihrer Forderungen erheblich, da keine verwertbare Insolvenzmasse vorhanden ist, aus der Ansprüche bedient werden könnten.
Gegen die Entscheidung kann innerhalb der gesetzlichen Frist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt werden. Sofern kein erfolgreiches Rechtsmittel erfolgt, ist das Insolvenzeröffnungsverfahren damit beendet.