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Sicherungsmaßnahmen aufgehoben: Insolvenzverfahren der ASB Limitless Services GmbH nimmt neue Wendung
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Sicherungsmaßnahmen aufgehoben: Insolvenzverfahren der ASB Limitless Services GmbH nimmt neue Wendung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ASB Limitless Services GmbH hat das Amtsgericht Hamburg eine wichtige Entscheidung getroffen. Mit Beschluss vom 11. Juni 2026 wurden die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67a IN 78/26 geführt.

Die Gesellschaft mit Firmensitz in Grabow, Steindamm 30 a, 19300 Grabow, wurde durch ihren Geschäftsführer Tuncay Kaya vertreten. Bereits am 3. Juni 2026 hatte das Gericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen des Unternehmens im Rahmen des laufenden Insolvenzantragsverfahrens zu schützen. Nun wurde dieser Beschluss teilweise aufgehoben.

Allerdings bedeutet diese Entscheidung nicht automatisch das Ende der insolvenzrechtlichen Einschränkungen. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Finn Peters aus Hamburg, behält weiterhin die Verfügungsbefugnis über das schuldnerische Vermögen, soweit dies zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben nach § 25 Abs. 2 Insolvenzordnung erforderlich ist. Damit bleibt die weitere Entwicklung des Verfahrens abzuwarten.

Die ASB Limitless Services GmbH war im Baugewerbe tätig und hatte sich auf ein breites Spektrum handwerklicher Leistungen spezialisiert. Nach den im Handelsregister hinterlegten Unternehmensangaben umfasste die Geschäftstätigkeit insbesondere das schlüsselfertige Bauen, Maurer- und Betonarbeiten, Putzarbeiten, Dämmungsarbeiten sowie die Bautrocknung. Darüber hinaus bot die Gesellschaft weitere Dienstleistungen im Bereich des Hoch- und Ausbaus an.

Das Unternehmen trat damit als Dienstleister für unterschiedliche Bauvorhaben auf und deckte wesentliche Gewerke ab, die sowohl im privaten Wohnungsbau als auch bei gewerblichen Projekten gefragt sind. Hinweise auf eine längere Unternehmenshistorie liegen bislang nicht vor. Vielmehr handelt es sich um eine vergleichsweise junge Gesellschaft, deren wirtschaftliche Entwicklung nun durch das anhängige Insolvenzverfahren überschattet wird.

Für Gläubiger, Geschäftspartner und Auftraggeber bleibt die weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung. Erst die kommenden Entscheidungen des Insolvenzgerichts werden zeigen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob sich für die Gesellschaft noch andere Perspektiven ergeben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden.

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