Das Landgericht Braunschweig hat einen ehemaligen Bundestagsabgeordneten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er gemeinsam mit einer Mitangeklagten sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen hat.
Mitangeklagte erhält Bewährungsstrafe
Die zweite Angeklagte, eine Lehrerin, wurde zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts war sie ebenfalls an den Taten beteiligt und fertigte zudem Bildmaterial an.
Aussagen im Prozess widersprüchlich
Während die Mitangeklagte belastende Aussagen machte, bestritt der Mann im Verfahren Teile der Vorwürfe. Er räumte jedoch problematische Neigungen ein.
Vorheriges Verfahren
Bereits zuvor war der Angeklagte in einem anderen Verfahren wegen des Besitzes und der Verbreitung entsprechender Inhalte verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Urteil noch anfechtbar
Auch im aktuellen Fall ist das Urteil noch nicht endgültig. Eine Revision ist möglich.