Dark Mode Light Mode

Gericht stoppt hohe Kündigungspauschalen bei Glasfaserverträgen von Open Infra

izhar-ahamed (CC0), Pixabay

Verbraucher, die einen Glasfaseranschluss bei der Open Infra GmbH bestellt haben und ihren Vertrag später kündigen wollen, erhalten durch ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts stärkeren Schutz. Das Gericht hat mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens für unwirksam erklärt. Auf Grundlage dieser Klauseln konnten bei einer Kündigung erhebliche Kosten entstehen – in einzelnen Fällen von fast 1.500 Euro.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hatte gegen die entsprechenden Vertragsbedingungen geklagt und vor dem Oberlandesgericht Recht bekommen.

Bis zu 75 Prozent der Standardgebühr bei Kündigung

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Regelungen, nach denen Kunden bei einer Kündigung je nach Zeitpunkt einen pauschalen Anteil der Standardgebühr bezahlen sollten. Die Forderung konnte sich auf bis zu 75 Prozent der Standardgebühr belaufen.

Dadurch waren Beträge von nahezu 1.500 Euro möglich.

Besonders problematisch war dies für Verbraucher, die bereits einen Vertrag über einen Glasfaseranschluss abgeschlossen hatten, anschließend jedoch teilweise jahrelang auf die tatsächliche Verlegung der Glasfaserkabel warteten. Wollten sie wegen der langen Verzögerungen schließlich aus dem Vertrag heraus, konnten sie mit den hohen Kündigungspauschalen konfrontiert werden.

Unklar, wann die Erdarbeiten überhaupt begonnen haben

Ein wesentlicher Kritikpunkt betraf die Voraussetzungen, von denen Open Infra die Höhe der Kündigungskosten abhängig machte.

Die entsprechenden Vertragsregelungen knüpften unter anderem an den „Beginn der Erdarbeiten“ sowie an eine „24-monatige Testphase“ an. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale war für Kunden jedoch nicht ausreichend erkennbar, wann diese Zeitpunkte tatsächlich erreicht waren.

Die Verbraucherschützer verdeutlichen das Problem an einem einfachen Beispiel: Unter Umständen hätte bereits ein einzelner Spatenstich am Ende einer Straße als Beginn der Erdarbeiten angesehen werden können.

Für die Kunden war damit kaum vorhersehbar, welche finanziellen Folgen eine Kündigung tatsächlich haben würde.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht bestätigte nun die Unwirksamkeit der beanstandeten Klauseln.

Open Infra darf die beanstandeten Pauschalen nicht mehr verlangen

Das Urteil hat unmittelbare Bedeutung für Verbraucher mit den konkret betroffenen Vertragsbedingungen. Open Infra darf bei einer Kündigung keine pauschalen Entgelte mehr auf Grundlage der vom Gericht für unwirksam erklärten Klauseln verlangen.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jede Forderung des Unternehmens im Zusammenhang mit einer Kündigung grundsätzlich unzulässig ist. Entscheidend sind der jeweilige Vertrag, die verwendeten Vertragsbedingungen und die konkrete Forderung.

Verbraucher, die nach einer Kündigung bereits eine Zahlungsaufforderung von Open Infra erhalten haben oder künftig erhalten, sollten deshalb genau prüfen, auf welcher Vertragsklausel diese Forderung beruht.

Mehr als 200 Beschwerden über Open Infra

Die Probleme mit dem Glasfaserausbau beschäftigen die Verbraucherzentrale bereits seit mehreren Jahren. Kunden berichten demnach insbesondere über lange Zeiträume zwischen dem Abschluss eines Vertrages und dem tatsächlichen Ausbau des Glasfasernetzes.

Auch Kündigungen führten immer wieder zu Schwierigkeiten.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale wurden allein im Jahr 2025 bundesweit mehr als 200 Beschwerden über Open Infra bei den Verbraucherzentralen registriert. Auffällig ist die regionale Verteilung: Nahezu sämtliche Beschwerden kamen demnach aus Brandenburg.

Urteil ist auch für lange wartende Glasfaserkunden bedeutsam

Der Fall zeigt ein grundsätzliches Problem beim Glasfaserausbau. Zwischen Vertragsabschluss und tatsächlichem Anschluss eines Hauses können erhebliche Zeiträume liegen. Für Verbraucher ist es deshalb besonders wichtig, bereits beim Vertragsschluss erkennen zu können, unter welchen Voraussetzungen sie kündigen können und welche finanziellen Folgen damit verbunden sind.

Gerade Klauseln, bei denen erhebliche Zahlungen von schwer bestimmbaren Ereignissen wie dem „Beginn der Erdarbeiten“ abhängig gemacht werden, können Verbraucher vor kaum kalkulierbare Kosten stellen.

Mit der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts ist zumindest für die konkret beanstandeten Vertragsklauseln Klarheit geschaffen worden: Open Infra kann die darin vorgesehenen pauschalen Kündigungsentgelte nicht mehr auf diese Klauseln stützen.

Wer bereits eine entsprechende Forderung erhalten hat, sollte daher nicht vorschnell zahlen, sondern zunächst überprüfen lassen, ob die Forderung auf einer der nun für unwirksam erklärten Regelungen beruht.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Windpark Steinbacher Höhe fast schuldenfrei – doch Anleger sollten auf Ausschüttungen und Haftungsrisiken schauen

Next Post

Von Kirschen bis Zucchini: So lassen sich Lebensmittel richtig einfrieren