Die Europäische Kommission plant deutlich strengere Strafen gegen den illegalen Waffenhandel in der EU. Ziel ist es, Schlupflöcher zu schließen und Ermittlern frühzeitig mehr Möglichkeiten zu geben, gegen Kriminelle und potenzielle Terroristen vorzugehen – noch bevor Waffen zum Einsatz kommen.
Steigende Zahlen auch in Deutschland
Nach Angaben des Bundeskriminalamts ist Waffengewalt in Deutschland zuletzt gestiegen. Sowohl die Zahl der Fälle, in denen mit Schusswaffen gedroht wurde, als auch die der tatsächlichen Schussabgaben nahm zwischen 2021 und 2024 kontinuierlich zu.
Ein besonderes Problem sehen Ermittler nicht nur im klassischen Schmuggel, sondern auch bei sogenannten „Ghost Guns“ – also selbst hergestellten Waffen, etwa mithilfe von 3D-Druckern.
EU-Kommissar Brunner: Fokus auf 3D-Waffen
Der zuständige EU-Innenkommissar Magnus Brunner will deshalb auch gegen die digitale Verbreitung von Bauplänen vorgehen. Es sei „viel zu leicht geworden“, mit einem 3D-Drucker und frei verfügbaren Konstruktionsdaten funktionsfähige Waffen herzustellen.
Künftig sollen deshalb nicht nur Herstellung und Besitz illegaler Waffen, sondern auch das Erstellen, Beschaffen und Weitergeben von 3D-Bauplänen strafbar sein.
Geplante Höchststrafen
Der Gesetzentwurf der Europäische Kommission sieht europaweit einheitliche Strafrahmen vor:
- Bis zu 2 Jahre Haft für Erstellung, Erwerb, Besitz und Verbreitung von 3D-Bauplänen
- Bis zu 5 Jahre Haft für den Besitz illegaler Schusswaffen, wesentlicher Teile und Munition
- Bis zu 8 Jahre Haft für Herstellung und Handel mit illegalen Schusswaffen
Der legale Waffenhandel soll von den neuen Regelungen nicht betroffen sein.
Schmuggel aus Krisenregionen im Blick
Neben selbstgebauten Waffen bleibt der Schmuggel ein zentrales Problem. Sicherheitsbehörden verweisen insbesondere auf Kriegswaffen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Experten befürchten zudem, dass perspektivisch auch Waffen aus dem Krieg in der Ukraine in illegalen Märkten in Mitteleuropa auftauchen könnten.
Zustimmung von Rat und Parlament nötig
Bevor die Verschärfungen in Kraft treten, müssen sowohl der Europäische Rat als auch das Europäische Parlament zustimmen. Erst danach könnten die neuen Mindeststrafen in allen Mitgliedstaaten verbindlich umgesetzt werden.
Mit dem Vorstoß will die EU einheitliche Standards schaffen – und verhindern, dass unterschiedliche nationale Regelungen von kriminellen Netzwerken gezielt ausgenutzt werden.