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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die redefy GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3604 IN 1078/26

Im Verfahren über den Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der redefy GmbH, Robert-Koch-Platz 4 in 10115 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 24. Februar 2026 um 10 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen erlassen .

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 135014 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Jörn Fetchenheuer und Alexandra Raabe vertreten. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage ordnete das Insolvenzgericht Maßnahmen nach §§ 21 und 22 Insolvenzordnung an.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin wurden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger vorab auf Vermögenswerte zugreifen und die Gleichbehandlung aller Beteiligten beeinträchtigen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Düsseldorfer Straße 38 in 10707 Berlin, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dieser ist nicht allgemeiner Vertreter der Gesellschaft, sondern hat die Aufgabe, durch Überwachung das Vermögen zu sichern und zu erhalten. Zudem prüft er, ob die vorhandene Masse die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken kann.

Der Schuldnerin wurde untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in diesem Bereich ging auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Kreditinstitute wurden zur Auskunftserteilung verpflichtet. Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und sämtliche zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse erforderlichen Auskünfte einzuholen. Er wurde zudem beauftragt, die Zustellung des Beschlusses an die Schuldner der Gesellschaft vorzunehmen.

Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.

Mit dem Beschluss vom 24. Februar 2026 steht die redefy GmbH unter vorläufiger insolvenzrechtlicher Aufsicht. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, hängt von der weiteren Prüfung der Vermögenslage und der Deckung der Verfahrenskosten ab.

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