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Millionenbetrug mit Corona-Masken: Geschäftsmann aus Bayern zu fast sechs Jahren Haft verurteilt

Kaffeesüchtig (CC0), Pixabay

Ein spektakulärer Wirtschaftsstrafprozess rund um Maskengeschäfte in der Corona-Pandemie ist mit einer langen Haftstrafe zu Ende gegangen: Das Landgericht München II hat einen 39-jährigen Unternehmer aus Gauting zu fünf Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Wirtschaftsstrafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann bei Geschäften mit FFP2-Masken Steuern in Höhe von insgesamt rund 10,7 Millionen Euro hinterzogen hat. Zusätzlich verurteilte das Gericht ihn wegen unerlaubten Waffenbesitzes und des Besitzes gefälschter Ausweise.

Maskenauftrag über 22 Millionen Euro

Nach Überzeugung des Gerichts führte der Angeklagte zwischen 2020 und 2022 von seinem Wohnsitz in Gauting im Landkreis Starnberg aus die Geschäfte einer Schweizer Firma.

Im April 2020, auf dem Höhepunkt der ersten Corona-Welle, erhielt das Unternehmen vom Bundesministerium für Gesundheit den Zuschlag für die Lieferung von fünf Millionen FFP2-Masken im Gesamtwert von mehr als 22 Millionen Euro.

Die Pandemie hatte damals weltweit einen massiven Bedarf an Schutzmasken ausgelöst. Bund und Länder beschafften in großem Stil medizinisches Material – häufig unter großem Zeitdruck.

Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

Als Verwaltungsrat der Firma unterließ es der Angeklagte laut Gericht, fällige Steuern in Höhe von rund 9,1 Millionen Euro anzumelden. Betroffen waren unter anderem Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Zudem soll er bei hohen Ausschüttungen an sich selbst persönliche Einkommensteuern von etwa 1,6 Millionen Euro hinterzogen haben. Insgesamt summiert sich der Schaden laut Urteil auf rund 10,7 Millionen Euro.

Das Gericht wertete insbesondere die Höhe des hinterzogenen Betrags und die gezielte Vorgehensweise als schwerwiegend.

Festnahme mit Revolver und falschen Ausweisen

Für zusätzliche Brisanz sorgten die Umstände der Festnahme. Laut Gericht führte der Angeklagte einen geladenen Revolver samt Munition mit sich – ohne im Besitz eines Waffenscheins zu sein.

Darüber hinaus hatte er zwei gefälschte slowenische Ausweise bei sich. Auch diese Punkte flossen in das Urteil ein.

Keine diplomatische Immunität

Der Angeklagte hatte sich im Verfahren auf eine angebliche diplomatische Immunität als Vertreter der Republik São Tomé und Príncipe berufen. Die Kammer erkannte diesen Status jedoch nicht an. Eine entsprechende Akkreditierung in Deutschland habe nicht vorgelegen, stellte das Gericht klar.

Der Vorsitzende Richter betonte in der Urteilsbegründung, Geltungsbedürfnis und ein luxuriöser Lebensstil hätten den Angeklagten auf einen kriminellen Weg geführt.

Geständnis wirkt strafmildernd

Das Urteil beruht auf einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab, was strafmildernd berücksichtigt wurde.

Gleichwohl fielen mehrere Aspekte strafschärfend ins Gewicht: die enorme Schadenssumme, einschlägige Vorstrafen wegen Vermögensdelikten sowie eine erhebliche kriminelle Energie.

Neben der Haftstrafe muss der Verurteilte die hinterzogenen Steuern nachzahlen. Die beschlagnahmte Waffe wurde eingezogen. Der 39-Jährige befindet sich weiterhin in Haft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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