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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei AUTO JAPAN Car Consulting GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 500 IN 241/25 – Amtsgericht Düsseldorf

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AUTO JAPAN Car Consulting GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 64974 und ansässig in der Immermannstraße 21, 40210 Düsseldorf, hat das Amtsgericht Düsseldorf am 13. Februar 2026 um 09:35 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.

Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ryoji Ishikawa.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit unterliegt die Gesellschaft einer gerichtlichen Verfügungsbeschränkung, um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.

Den Schuldnern der Gesellschaft, sogenannten Drittschuldnern, ist es untersagt, Zahlungen unmittelbar an die AUTO JAPAN Car Consulting GmbH zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zahlungen dürfen nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung erfolgen.

Darüber hinaus hat das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt.

Mit diesen Anordnungen verfolgt das Gericht das Ziel, die Insolvenzmasse zu sichern und die Interessen der Gläubiger bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu wahren.

Amtsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 13. Februar 2026, Aktenzeichen 500 IN 241/25.

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