So holen Sie sich unzulässige Entgelte zurück
Stand: 07.01.2026
Ein kleines Hausmodell unter einer Lupe – sinnbildlich für das, was viele Verbraucher:innen jetzt tun sollten: ihre Bausparverträge genau prüfen. Denn was jahrelang stillschweigend vom Konto abgebucht wurde, ist in vielen Fällen rechtswidrig. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Jährliche Kontoentgelte in der Sparphase sind unzulässig. Für hunderttausende Bausparer eröffnet das die Chance, Geld zurückzufordern.
Das Wichtigste in Kürze
- Viele Bausparkassen verlangen in der Sparphase jährliche Kontogebühren oder Servicepauschalen.
- Der Bundesgerichtshof erklärte diese Entgelte für rechtswidrig.
- Auch andere Gerichte folgen dieser Linie.
- Betroffene Kund:innen können Erstattung verlangen – oft rückwirkend über mehrere Jahre.
Das BGH-Urteil: Ein Paukenschlag für Bausparer
Mit Urteil vom 15. November 2022 (Az. XI ZR 551/21) setzte der Bundesgerichtshof der Praxis der Bausparkasse BHW ein Ende. Die Richter entschieden:
Ein Jahresentgelt von 12 Euro für die Kontoführung in der Sparphase ist unzulässig.
Die Begründung: Die Verwaltung der Bausparverträge gehört zu den originären Aufgaben der Bausparkasse und darf nicht gesondert auf Kund:innen abgewälzt werden. Anders gesagt: Für Leistungen, die im eigenen Interesse der Bausparkasse liegen, darf sie kein Extra-Geld verlangen.
Das Urteil ist ein Meilenstein – und wirkt weit über BHW hinaus.
Auch andere Bausparkassen verlieren vor Gericht
Nach dem BGH-Urteil versuchten viele Institute, ihre Gebühren mit neuen Formulierungen zu retten. Doch die Gerichte machten reihenweise einen Strich durch die Rechnung:
- LBS Süd: Jahresentgelte von 9, 15 oder 18 Euro unwirksam.
- LBS Bayern / LBS Süd: Klauseln zu Jahresentgelten teilweise unzulässig – weitere Entscheidungen stehen an.
- Schwäbisch Hall: Mehrere Urteile erklären Jahresentgelte für rechtswidrig, Berufungen laufen.
- Wüstenrot: Kontogebühren von 15 Euro in der Sparphase nach Klage nicht mehr zulässig.
- Signal Iduna: Servicepauschale von 15 Euro rechtswidrig.
- Debeka: Nachträglich eingeführte Servicepauschale unzulässig.
Die Richtung ist klar: Die Gerichte stärken die Rechte der Verbraucher:innen.
Warum die Gebühren unzulässig sind
Bausparkassen argumentierten, sie müssten das Bausparkollektiv steuern, Verträge bewerten und die Zuteilung organisieren.
Der BGH sagt: Das ist Teil des Geschäftsmodells – und darf nicht extra berechnet werden.
Kurz gesagt:
Verwaltungskosten gehören zum Kerngeschäft und sind mit den Vertragszinsen abgegolten.
So fordern Sie Ihr Geld zurück
Wenn Ihre Bausparkasse Jahresentgelte, Kontogebühren oder Servicepauschalen in der Sparphase berechnet hat, können Sie Erstattung verlangen.
So gehen Sie vor:
- Kontoauszüge prüfen: Welche Gebühren wurden abgebucht?
- Vertrag und Tarifbedingungen ansehen: Welche Klausel regelt das Entgelt?
- Rückforderung stellen: Am besten schriftlich mit Musterbrief der Verbraucherzentrale.
- Fristen beachten: Verjährung im Blick behalten – oft sind mehrere Jahre rückforderbar.
Viele Bausparkassen zahlen erst nach Aufforderung oder reagieren zögerlich. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen.
Fazit: Jetzt lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte
Das BGH-Urteil hat die Spielregeln verändert. Was früher als „normal“ galt, ist heute rechtswidrig.
Für Bausparer bedeutet das: Sie müssen ungerechtfertigte Gebühren nicht hinnehmen.
Ein kurzer Check Ihrer Unterlagen kann sich lohnen – und im besten Fall bares Geld zurückbringen.