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Spontankäufe auf Messen können teuer werden: Verbraucherzentrale warnt vor rechtlichen Fallstricken

Mit dem Start der Grünen Woche beginnt in Brandenburg und Berlin die Messesaison. Doch was für viele Besucherinnen und Besucher ein Ausflug voller Inspiration ist, kann schnell zur Kostenfalle werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt zur Vorsicht beim Abschluss von Verträgen auf Messen und informiert über die wichtigsten rechtlichen Risiken.

„Bei Messekäufen steht Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht immer ein Widerrufsrecht zu“, erklärt Annett Reinke, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Ein Vertrag könne daher nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden. Besonders problematisch: Ob ein Widerruf möglich ist, hängt davon ab, ob der Messestand als gewöhnlicher Geschäftsraum des Unternehmens gilt oder nicht. Diese Einordnung ist juristisch kompliziert und stark vom Einzelfall abhängig.

Grundsätzlich gilt zwar: Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen besteht meist ein Widerrufsrecht. Auf Messen greift diese Regelung jedoch nicht automatisch. Faktoren wie das Erscheinungsbild des Standes oder die Außendarstellung der Messe spielen dabei eine Rolle. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist kaum erkennbar, ob sie sich auf ein Widerrufsrecht verlassen können.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb zu besonderer Zurückhaltung. „Verlassen Sie sich nicht auf das Widerrufsrecht, sondern kaufen Sie im Zweifel gar nicht“, so Reinke. Viele Produkte, die auf Messen beworben werden, seien auch im Handel oder online erhältlich, oft sogar günstiger. Beim Onlinekauf bestehe in der Regel ein Widerrufsrecht. Begriffe wie „Messerabatt“ oder „Neuheit“ sollten kritisch hinterfragt werden.

Messen eignen sich vor allem dazu, sich zu informieren, Produkte zu vergleichen und Anbieter kennenzulernen – nicht für unüberlegte Vertragsabschlüsse. Wer dennoch einen unerwünschten Kauf getätigt hat oder unsicher ist, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden. Die Beratung ist vor Ort, telefonisch oder per Video möglich, eine Terminvereinbarung ist erforderlich.

So lässt sich der Messebesuch genießen, ohne später ein teures Nachspiel befürchten zu müssen.

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