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Schnee, Eis, Glätte

OpenIcons (CC0), Pixabay

Ihre Pflichten – und welche Versicherungen im Winter wirklich helfen

Der Winter zeigt sich von seiner schönsten Seite – und von seiner gefährlichsten. Während der frisch gefallene Schnee die Straßen in eine Postkartenlandschaft verwandelt, lauern auf Gehwegen, Dächern und Treppen echte Risiken: Stürze, Wasserschäden, einstürzende Dächer oder herabfallende Eiszapfen. Die Verbraucherzentralen erklären, welche Pflichten Sie bei Eis und Schnee haben – und wie Sie sich mit den richtigen Versicherungen schützen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hauseigentümer:innen und oft auch Mieter:innen müssen Gehwege und Zufahrten räumen und streuen.
  • Wer die Räumpflicht missachtet, haftet bei Stürzen – ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer werden.
  • Salz ist vielerorts verboten, umweltfreundliche Alternativen sind Sand, Splitt oder Granulat.
  • Große Schneelasten und Frostschäden sind nicht automatisch versichert – Zusatzschutz ist oft nötig.

Räum- und Streupflicht: Wer ist verantwortlich?

Mit dem ersten Schnee beginnt der Winterdienst.
Hauseigentümer:innen müssen Gehwege und Zufahrten räumen und bei Glätte streuen. Diese Pflicht kann im Mietvertrag auf Mieter:innen übertragen werden – die Verantwortung bleibt aber letztlich beim Eigentümer.

Passiert ein Sturz, weil nicht oder schlecht geräumt wurde, drohen Schadenersatzansprüche.
Dann greift die private Haftpflichtversicherung (bei selbstgenutzten Häusern) oder die Grundbesitzerhaftpflicht (bei vermieteten Objekten). Haben Mieter:innen die Streupflicht, ist deren private Haftpflicht zuständig.

Sturz bei Glätte: Welche Versicherung zahlt?

  • Gesetzliche Unfallversicherung: bei Wegeunfällen zur Arbeit oder zurück.
  • Private Unfallversicherung: bei dauerhaften gesundheitlichen Folgen.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: wenn die Arbeitskraft langfristig beeinträchtigt ist.

Wichtig: Diese Versicherungen helfen nur, wenn sie vorher abgeschlossen wurden.

Umweltfreundlich streuen – ohne Salz

Streusalz schadet Pflanzen, Böden und Gewässern und ist vielerorts verboten.
Besser sind:

  • Sand
  • Splitt
  • Granulat

Produkte mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ sind garantiert salzfrei und besonders umweltverträglich.

Diese Versicherungen sind für Hauseigentümer:innen wichtig

🏠 Elementarschadenversicherung

Schneelasten können Dächer, Wintergärten und Garagen einstürzen lassen.
Solche Schäden sind nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten – dafür braucht es eine Elementarschaden-Erweiterung.

🧍 Haftpflichtversicherung

  • Grundbesitzerhaftpflicht bei vermieteten Häusern
  • Private Haftpflicht bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern

Sie schützt, wenn Menschen durch Schneebretter, Eiszapfen oder Glätte zu Schaden kommen.

🚿 Wohngebäude- und Hausratversicherung

Frost kann Wasserleitungen sprengen.
Versichert ist das meist nur, wenn die Rohre ausreichend geschützt waren – also beheizt, entleert oder abgesperrt.

Autofahren im Winter: Das sollten Sie wissen

Wer mit Sommerreifen bei Schnee unterwegs ist, riskiert Kürzungen in der Kaskoversicherung.
Haftpflichtschäden an anderen Fahrzeugen werden zwar reguliert, doch der eigene Schaden kann ganz oder teilweise unbezahlt bleiben – je nach Tarif und Verschulden.

Sturz am Bahnhof: Gute Chancen auf Entschädigung

Die Bahn muss Bahnsteige räumen und streuen.
Stürzen Reisende wegen Glätte, haftet das Verkehrsunternehmen – auch dann, wenn der Winterdienst an einen Subunternehmer vergeben wurde.

Fazit: Winterpflichten ernst nehmen – Versicherungen prüfen

Schnee und Eis sind mehr als ein schönes Winterbild.
Wer seine Pflichten kennt und die richtigen Versicherungen hat, schützt sich vor hohen Kosten und bösen Überraschungen.

Denn im Winter gilt:
Vorsorge ist der beste Schutz vor dem Ausrutschen – finanziell wie im Alltag.

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