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Alter Betrug in neuem Gewand: BaFin warnt vor COIN Bull Vision

Clker-Free-Vector-Images / Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor Angeboten auf der Website coinbullvisionltd.com veröffentlicht. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet die COIN Bull Vision Ltd., die teils auch unter der Bezeichnung COIN Bull Vision GmbH auftritt, ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Eine Beaufsichtigung durch die BaFin findet nicht statt.

Besonders alarmierend ist der Verdacht, dass es sich bei COIN Bull Vision nicht um einen neuen Marktteilnehmer handelt, sondern um den Nachfolger bereits bekannter betrügerischer Handelsplattformen. Nach Einschätzung der BaFin bestehen deutliche Parallelen zu den Plattformen Axion Alliance, Soria Limited und Stone Vest, vor denen die Aufsicht in der Vergangenheit bereits gewarnt hatte. Solche Namens- und Plattformwechsel sind ein typisches Vorgehen, um Warnungen zu umgehen und erneut Anlegerinnen und Anleger anzusprechen.

Um Vertrauen zu schaffen, behaupten die Betreiber zudem, COIN Bull Vision werde von der BaFin sowie von einer angeblichen European Financial Security (FISEU) beaufsichtigt. Diese Angaben sind nachdrücklich falsch. Die BaFin stellt klar, dass sie COIN Bull Vision nicht beaufsichtigt. Auch die FISEU ist keine anerkannte Aufsichtsbehörde und übt keinerlei Kontrolle über Finanzunternehmen aus. Bereits am 10. Februar 2023 hatte die BaFin ausdrücklich vor der angeblichen Aufsichtsbehörde FISEU gewarnt.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie betrügerische Handelsplattformen vorgehen: Mit professionell gestalteten Websites, regulatorisch klingenden Abkürzungen und dem Verweis auf angebliche Behörden soll Seriosität suggeriert werden. Tatsächlich agieren die Anbieter jedoch außerhalb des regulierten Finanzsystems – mit entsprechend hohen Risiken für Investoren.

Die BaFin erinnert daran, dass Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland ausschließlich mit einer ausdrücklichen Erlaubnis der Finanzaufsicht angeboten werden dürfen. Anbieter ohne diese Genehmigung handeln rechtswidrig. Ob ein Unternehmen tatsächlich zugelassen ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. In diesem Zusammenhang warnt die BaFin erneut ausdrücklich vor betrügerischen Handelsplattformen. Aktuelle Warnmeldungen und Hinweise zum Schutz vor Anlagebetrug finden sich in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“.

Die klare Botschaft der Aufsicht: Wer mit falschen Aufsichtsbehauptungen, bekannten Betrugsstrukturen und schnellen Gewinnversprechen wirbt, ist kein seriöser Finanzdienstleister – sondern ein erhebliches Risiko für Anlegerinnen und Anleger.

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