Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 43 IN 2/26 hat das Amtsgericht Bielefeld am 8. Januar 2026 um 12:40 Uhr einschneidende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der SerCo Energy GmbH getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in der Chemnitzer Straße in Gütersloh ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter der Nummer HRB 12442 eingetragen und wird von seiner Geschäftsführerin Danuta Potrykus vertreten.
Zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage und zur Verhinderung möglicher Vermögensverschiebungen ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der in Gütersloh ansässige Rechtsanwalt Frank M. Welsch bestellt. Mit dieser Entscheidung übernimmt er eine zentrale Kontrollfunktion und ist fortan dafür verantwortlich, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse zu gewinnen.
Gleichzeitig hat das Gericht verfügt, dass sämtliche Verfügungen der SerCo Energy GmbH über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Anordnung schränkt die Handlungsfreiheit der Geschäftsführung erheblich ein und dient dem Schutz der Gläubigerinteressen. Darüber hinaus wurden die Schuldner der Gesellschaft angewiesen, Zahlungen nicht mehr an die SerCo Energy GmbH selbst zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Mit diesen Maßnahmen wird der rechtliche Rahmen für die weitere Prüfung des Insolvenzantrags abgesteckt. Das Verfahren befindet sich damit in einer frühen, aber entscheidenden Phase, in der sich zeigen wird, ob eine Fortführungsperspektive besteht oder weitere insolvenzrechtliche Schritte erforderlich werden.