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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70e IN 118/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal mit Sitz im Münchweg 3 in 50374 Erftstadt hat das Amtsgericht Köln eine weitreichende Entscheidung getroffen. Die Stiftung wird gesetzlich durch ihren Vorstand, bestehend aus Herrn Dr. Franz-Georg Rips, Herrn Hans-Peter Kippels und Herrn Alfred Zerres, jeweils mit Sitz im Münchweg 3 in Erftstadt, vertreten. Zweck der Stiftung ist die Errichtung und der Betrieb eines Krankenspitals zur Aufnahme, Pflege und Versorgung von Kranken und Gebrechlichen aller Konfessionen.

Mit Beschluss, der am 30.12.2025 um 18:35 Uhr ergangen ist, ordnete das Insolvenzgericht gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Diese Maßnahme dient der Sicherung des Stiftungsvermögens sowie der Gewährleistung einer geordneten Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Vorfeld einer möglichen Verfahrenseröffnung.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt André Dobiey mit Kanzleisitz am Sachsenring 69 in 50677 Köln bestellt. Mit seiner Bestellung ging ein umfassender Eingriff in die Vermögensverwaltung der Stiftung einher. Der Schuldnerin wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Stiftung, einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen, auf den vorläufigen Insolvenzverwalter überging. Die Schuldner der Stiftung wurden zugleich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten, um eine ordnungsgemäße Sicherung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.

Ergänzend untersagte das Amtsgericht Köln Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Stiftung, einschließlich der Vollziehung von Arrestanordnungen oder einstweiligen Verfügungen, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Diese Regelung verschafft dem Verfahren die notwendige Ruhephase, um die wirtschaftliche Situation der Stiftung sorgfältig zu analysieren und weitere Schritte vorzubereiten.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Köln einen rechtlich verbindlichen Rahmen geschaffen, der den Schutz des Stiftungsvermögens sicherstellt und zugleich die Grundlage für den weiteren Fortgang des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal bildet.

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