Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat zum Jahresende über eine wesentliche Änderung im Register der VT-Dienstleister informiert. Die Ganten Treuhand AG mit Sitz in der Pflugstrasse 20 in Vaduz hat ihre Tätigkeit als VT-Verwahrer offiziell beendet.
Freiwilliger Verzicht auf Registrierung
Nach Angaben der FMA hat die Ganten Treuhand AG mit Wirkung zum 23. Dezember 2025 auf ihre Registrierung als VT-Verwahrer gemäß Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 Buchstabe n des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes (TVTG) verzichtet. Infolge dieses freiwilligen Rückzugs ist die Registrierung kraft Gesetzes nach Art. 20 Abs. 1 Buchstabe a TVTG erloschen.
Keine Berechtigung mehr für VT-Dienstleistungen
Mit dem Erlöschen der Registrierung ist die Ganten Treuhand AG nicht mehr berechtigt, registrierungspflichtige VT-Dienstleistungen zu erbringen. Dazu zählt insbesondere die Verwahrung von Token beziehungsweise VT-Vermögenswerten für Dritte – ein sensibler Bereich, der im liechtensteinischen Finanzmarktrecht strengen Anforderungen unterliegt.
Bedeutung für den Finanzplatz
Der Schritt zeigt, dass sich Unternehmen im Bereich der Blockchain- und Token-Dienstleistungen zunehmend strategisch neu positionieren. Während Liechtenstein mit dem TVTG einen international beachteten Rechtsrahmen geschaffen hat, entscheiden sich einzelne Marktteilnehmer bewusst dafür, bestimmte Geschäftsmodelle nicht weiterzuführen oder sich auf andere Tätigkeitsfelder zu konzentrieren.
Transparenz durch die Aufsicht
Mit der Veröffentlichung stellt die FMA sicher, dass Marktteilnehmer, Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartner Klarheit über den aufsichtsrechtlichen Status der Ganten Treuhand AG haben. Genau diese Transparenz ist ein zentrales Ziel des TVTG und stärkt das Vertrauen in den liechtensteinischen Finanz- und Innovationsstandort.
Der Fall unterstreicht: Nur registrierte oder bewilligte Unternehmen dürfen im Bereich der VT-Dienstleistungen tätig sein – und jede Änderung dieses Status wird konsequent öffentlich gemacht.
Hier die Original-FMA-Liechtenstein-Mitteilung:
Erlöschen einer Registrierung nach TVTG
Die Ganten Treuhand AG ist damit nicht mehr dazu berechtigt, registrierungspflichtige VT-Dienstleistungen zu erbringen.