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Meilenstein zum Jahresende: Bank Frick erhält MiCAR-Berechtigung für zentrale Kryptowerte-Dienstleistungen
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Meilenstein zum Jahresende: Bank Frick erhält MiCAR-Berechtigung für zentrale Kryptowerte-Dienstleistungen

Nikin (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat zum Jahresausklang einen weiteren wichtigen Schritt in der Umsetzung der europäischen Krypto-Regulierung bekanntgegeben: Die Bank Frick AG mit Sitz in Balzers ist seit dem 23. Dezember 2025 offiziell berechtigt, zentrale Kryptowerte-Dienstleistungen nach der MiCAR zu erbringen.

Klare Berechtigung nach europäischem Recht

Die Berechtigung erfolgt auf Grundlage von Art. 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR). Damit zählt die Bank Frick AG zu den Instituten, die bereits frühzeitig die neuen europäischen Vorgaben erfüllen und ihre Dienstleistungen rechtssicher im regulierten Umfeld anbieten dürfen.

Konkret umfasst die erteilte Berechtigung folgende Kryptowerte-Dienstleistungen:

  • Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden,
  • Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden,
  • Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden.

Diese Tätigkeiten bilden das Rückgrat professioneller Krypto-Dienstleistungen und sind für institutionelle wie private Marktteilnehmer von zentraler Bedeutung.

Signalwirkung für den Finanzplatz Liechtenstein

Die Entscheidung unterstreicht die Rolle Liechtensteins als früh adaptierender und rechtssicherer Standort für digitale Vermögenswerte. Mit der Kombination aus nationaler Erfahrung im Bereich Blockchain-Regulierung und der konsequenten Umsetzung der MiCAR positioniert sich der Finanzplatz als Brücke zwischen Innovation und Regulierung.

Für die Bank Frick AG bedeutet die Berechtigung eine strategische Stärkung ihres Angebots im Kryptobereich. Sie kann ihre Dienstleistungen nun ausdrücklich auf eine europaweit einheitliche Rechtsgrundlage stützen – ein entscheidender Faktor für Vertrauen, Skalierbarkeit und grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit.

Mehr Rechtssicherheit für Kundinnen und Kunden

Für Kundinnen und Kunden schafft die MiCAR-Berechtigung vor allem eines: Rechtssicherheit. Die Verwahrung, Abwicklung und Übertragung von Kryptowerten erfolgt innerhalb eines klar definierten aufsichtsrechtlichen Rahmens, mit entsprechenden organisatorischen, technischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

Fazit

Mit der Berechtigung nach Art. 60 MiCAR setzt die Bank Frick AG ein deutliches Zeichen für Professionalität und regulatorische Konformität im Kryptomarkt. Gleichzeitig zeigt die FMA Liechtenstein, wie die europäische Krypto-Regulierung Schritt für Schritt in die Praxis umgesetzt wird – transparent, kontrolliert und im Sinne eines stabilen Finanzmarktes.

 

 

Hier die Original-FMA-Liechtenstein-Mitteilung:

Berechtigung nach Art. 60 MiCAR

31.12.25 Bewilligungen
Die Bank Frick AG, Balzers (FL-0001.548.501-4), ist gemäss Art. 60 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) seit 23. Dezember 2025 berechtigt, die Kryptowerte-Dienstleistung der Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden, die Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden und die Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden zu erbringen.
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