Unter dem Aktenzeichen 67a IN 371/25 hat das Amtsgericht Hamburg am 18.12.2025 um 15:45 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Castor Development GmbH eine Anordnung nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 183355 eingetragen und hat ihren Sitz am Alten Wall 32 in 20457 Hamburg. Gesetzlich vertreten wird sie durch ihren Geschäftsführer Herrn Viktor Scherer. Als Geschäftszweck ist die Tätigkeit als Generalübernehmer sowie die Projektierung, Entwicklung, Vorbereitung und Durchführung von Wohn- und Gewerbebauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen angegeben.
Zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin und zur Wahrung der Interessen der Gläubiger bestellte das Insolvenzgericht den Hamburger Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin mit Kanzleisitz am Alstertor 9 zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Mit dieser Bestellung wurde die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit der Gesellschaft erheblich eingeschränkt, da Verfügungen über Gegenstände des Gesellschaftsvermögens seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Darüber hinaus untersagte das Gericht den Schuldnern der Castor Development GmbH, den sogenannten Drittschuldnern, weiterhin Zahlungen an die Gesellschaft selbst zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner wurden ausdrücklich aufgefordert, ihre Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu erbringen, um eine geordnete Sicherung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.
Flankierend ordnete das Amtsgericht Hamburg an, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrestanordnungen oder einstweiligen Verfügungen gegen die Schuldnerin, untersagt sind, soweit hiervon nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt. Mit diesem Beschluss hat das Insolvenzgericht die Grundlage für eine umfassende Sicherung der Vermögenslage der Castor Development GmbH geschaffen und den weiteren Verlauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens rechtlich abgesichert.