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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die FERM MEDIA EUROPA GMBH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 70d IN 188/25 hat das Amtsgericht Köln am 18.12.2025 um 16:00 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FERM MEDIA EUROPA GMBH eine Anordnung nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 88954 eingetragen und hat ihren Sitz in der Luise Rehling Straße 3 in 51109 Köln. Gesetzlich vertreten wird sie durch ihren Geschäftsführer Herrn Hakan Kaleli. Als Unternehmensgegenstand ist der Betrieb einer Werbeagentur sowie die Erbringung sämtlicher damit verbundener Service und Beratungsdienstleistungen angegeben.

Zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin und zur Wahrung der Gläubigerinteressen bestellte das Insolvenzgericht den Kölner Rechtsanwalt Dr. Bernhard Laubach mit Kanzleisitz am Lehmbacher Weg 61 zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Mit dieser Entscheidung wurde die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Gesellschaft deutlich eingeschränkt, da Verfügungen über Gegenstände des Gesellschaftsvermögens seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Darüber hinaus untersagte das Gericht den Schuldnern der FERM MEDIA EUROPA GMBH, den sogenannten Drittschuldnern, weiterhin Zahlungen an die Gesellschaft selbst zu leisten. Stattdessen wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner wurden ausdrücklich aufgefordert, ihre Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu erbringen, um eine geordnete Sicherung und Verwaltung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.

Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Köln die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Vermögenslage der FERM MEDIA EUROPA GMBH zu stabilisieren und die Grundlage für den weiteren Verlauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens zu legen.

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