Aktenzeichen: 810 IN 1909/25 N-33
Die Noratis Domus GmbH mit Sitz in Eschborn, vertreten durch Geschäftsführer Kim Niklas Andersson, hat am 17. Dezember 2025 um 16:18 Uhr einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in vorläufiger Eigenverwaltung gestellt. Nur einen Tag später, am 18. Dezember 2025 um 17:15 Uhr, entsprach das Amtsgericht Frankfurt am Main diesem Antrag und ordnete die vorläufige Eigenverwaltung nach §§ 270a, 270b Abs. 1 Satz 1 und 270d der Insolvenzordnung an.
Das Schutzschirmverfahren ist ein Instrument der Insolvenzordnung, das finanziell angeschlagenen, aber noch sanierungsfähigen Unternehmen die Chance gibt, sich unter eigener Regie zu restrukturieren. Voraussetzung ist unter anderem, dass keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, sondern lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit.
Das Amtsgericht folgte dabei dem Vorschlag der Antragstellerin und bestellte Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt von der Kanzlei White & Case Insolvenz GbR zum vorläufigen Sachwalter. Seine Aufgabe ist es, die Geschäftsführung der Noratis Domus GmbH während des Verfahrens zu überwachen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung verbleibt die Verfügungsmacht über das Vermögen der Gesellschaft bei der Geschäftsführung. Diese ist jedoch verpflichtet, sämtliche Maßnahmen in enger Abstimmung mit dem Sachwalter durchzuführen.
Das Gericht setzte der Noratis Domus GmbH eine Frist von drei Monaten zur Vorlage eines Insolvenzplans. Diese Frist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Der Insolvenzplan muss darlegen, wie das Unternehmen entschuldet und wirtschaftlich neu aufgestellt werden soll. Nach Ablauf der Frist entscheidet das Gericht über die formelle Eröffnung des Verfahrens.
Darüber hinaus ordnete das Gericht an, dass sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt und bereits eingeleitete Maßnahmen vorerst eingestellt werden, sofern sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen.
Mit diesem Schritt setzt die Noratis Domus GmbH auf eine kontrollierte Restrukturierung in Eigenregie, um sich langfristig neu aufzustellen und eine Insolvenz im klassischen Sinne zu vermeiden. Ob das Schutzschirmverfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann, wird sich in den kommenden Monaten entscheiden.