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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der CA Sauberinnovations GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3605 IN 11841/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 19. Dezember 2025 um 10:00 Uhr eine wichtige Entscheidung im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der CA Sauberinnovations GmbH getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz am prestigeträchtigen Kemperplatz 1 in 10785 Berlin, vertreten durch Geschäftsführer Cristian Esteban Arjona Barahona, steht unter dem Eindruck finanzieller Schwierigkeiten, weshalb Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet wurden.

Im Zentrum der Entscheidung steht die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO). Um eine drohende Verschlechterung der Vermögensverhältnisse bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern, hat das Gericht mehrere einschneidende Sicherungsmaßnahmen getroffen. Dazu zählt insbesondere die Bestellung von Herrn Rechtsanwalt Björn-Till Till mit Kanzleisitz am Kurfürstendamm 66 in 10707 Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Eine wesentliche Maßnahme der gerichtlichen Verfügung betrifft die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Gesellschaft. Diese liegt nun nicht mehr allein bei der Schuldnerin: Verfügungen über Vermögenswerte dürfen ausschließlich mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Außerdem wurde der Gesellschaft untersagt, eigenständig über ihre Bankkonten und Forderungen zu verfügen. Diese Befugnisse wurden dem Insolvenzverwalter übertragen, der nun berechtigt ist, bestehende Guthaben sowie eingehende Gelder einzuziehen und zu verwalten. Auch die Eröffnung und Nutzung sogenannter Sonderkonten fällt nun in den Zuständigkeitsbereich von Herrn Till.

Um eine vollständige Transparenz herzustellen, wurden auch die Kreditinstitute, bei denen die Schuldnerin Konten führt, zur umfassenden Auskunft verpflichtet. Drittschuldner der Gesellschaft – also Kunden oder sonstige Zahlungspflichtige – sind nun ebenfalls angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Darüber hinaus wurde dem Insolvenzverwalter das Recht eingeräumt, die Geschäftsräume der CA Sauberinnovations GmbH zu betreten, Einblick in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen sowie weitergehende Nachforschungen vorzunehmen. Die Gesellschaft ist zur uneingeschränkten Kooperation verpflichtet und hat auf Anforderung auch Unterlagen herauszugeben. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das noch vorhandene Vermögen zu sichern, den Geschäftsbetrieb soweit möglich zu stabilisieren und eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Nicht zuletzt wurde das Unternehmen verpflichtet, die Anordnung öffentlich bekanntzumachen. Die Veröffentlichung wird für die Dauer der Maßnahme gespeichert, jedoch spätestens sechs Monate nach einer möglichen Aufhebung gelöscht.

Diese vorläufige Regelung markiert einen kritischen Wendepunkt für die CA Sauberinnovations GmbH, die in den kommenden Wochen unter strenger Aufsicht steht. Ob letztlich ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, bleibt abzuwarten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob ausreichende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist – ein zentraler Aspekt für den weiteren Fortgang des Verfahrens.

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