Aktenzeichen: 103 IN 138/25
Das Amtsgericht Hagen hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen des im Vereinsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter VR 20446 eingetragenen Luftsportverein – Halver e. V., mit Sitz in Schmidthausen 10, 58553 Halver, entscheidende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse getroffen.
Am 12. Dezember 2025 um 17:54 Uhr wurde im Zuge der gerichtlichen Prüfung gemäß §§ 21, 22 InsO die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung erlassen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Andreas Grund, ansässig in der Grabenstraße 28, 58095 Hagen, bestellt. Ihm obliegt fortan die Aufsicht über sämtliche wirtschaftlichen Verfügungen der Schuldnerin.
Nach dem Beschluss des Gerichts sind Verfügungen des Vereins über Gegenstände seines Vermögens nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient dem Schutz der künftigen Insolvenzmasse vor einer nachteiligen Veränderung, wie es die Insolvenzordnung in § 21 Abs. 2 Nr. 2 zweite Alternative vorsieht.
Darüber hinaus wurde den Schuldnern des Vereins – den sogenannten Drittschuldnern – ausdrücklich untersagt, weiterhin an den Verein zu zahlen. Vielmehr sind Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig. Andreas Grund ist berechtigt, sowohl Bankguthaben als auch sonstige Forderungen des Vereins einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
Zur weiteren Stabilisierung der Vermögensverhältnisse untersagte das Gericht sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung von Arrest oder einstweiliger Verfügung, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen dieser Art wurden einstweilen eingestellt.
Mit diesen Anordnungen tritt der Verein unter die Aufsicht der vorläufigen Insolvenzverwaltung, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und mögliche Sanierungs- oder Abwicklungswege geordnet prüfen zu können. Die weitere Entwicklung im Verfahren bleibt abzuwarten.