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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Bearcover GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3618 IN 11363/25 – Amtsgericht Charlottenburg

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 02.12.2025 um 16:30 Uhr angeordnet, das Vermögen der Bearcover GmbH unter vorläufige Insolvenzverwaltung zu stellen. Die Gesellschaft mit Sitz im MotionLab, Bouchéstraße 12, Halle 20, 12435 Berlin, entwickelt und vertreibt Robotertechnologien.

Beteiligte

  • Geschäftsführer: Daniel Flynn
  • Handelsregister: HRB 228721 beim AG Charlottenburg
  • Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte WHP, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin

Anordnung im Überblick

  1. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin wurden untersagt; laufende Maßnahmen sind einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde
    Rechtsanwalt Jesko Stark, Budapester Straße 35, 10787 Berlin
    bestellt.
  3. Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters gültig.
  4. Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Überwachung zur Sicherung und Erhaltung des Vermögens (§ 22 InsO)
    • Prüfung der Verfahrenskostenfähigkeit
    • Eröffnung von Sonderkonten zur Verwaltung eingehender Gelder
    • Auskunftsrechte gegenüber Banken
  5. Zahlungsverbote an die Schuldnerin: Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Verwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  6. Zutritts- und Einsichtsrechte: Der vorläufige Verwalter darf Geschäftsräume betreten und Unterlagen einsehen.

Die Maßnahme dient der Sicherung der Insolvenzmasse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig.
Frist: 2 Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung
Einreichung bei:
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

Eine Einreichung ist schriftlich oder zur Niederschrift bei jedem Amtsgericht möglich, zählt aber nur bei rechtzeitigem Eingang in Charlottenburg.
Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben.

Elektronische Einreichung:
Erforderlich mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg (z. B. EGVP).
Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

Weitere technische Hinweise finden sich auf: www.justiz.de
oder im Rahmen der ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung).

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