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IUS Property Service UG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1500 IN 2861/25

Das Amtsgericht München hat den Eigenantrag der IUS Property Service UG (haftungsbeschränkt) aus Markt Schwaben auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt. Der Beschluss datiert vom 19. November 2025.

Die Gesellschaft, geführt von Geschäftsführer Jacobus Michael und im Handelsregister unter HRB 265451 eingetragen, hatte die Verfahrenseröffnung beantragt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – ein klassischer Fall des § 26 Abs. 1 InsO.

Damit wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, und es erfolgt keine vorläufige Verwaltung oder Sicherung des Vermögens.

Für beteiligte Gläubiger bedeutet dies in der Regel, dass keine Masse vorhanden ist, aus der Forderungen ganz oder teilweise bedient werden könnten.

Eine sofortige Beschwerde ist möglich und innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht München einzulegen.

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