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Insolvenzantrag der IBIS Haus GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 60 IN 552/25

Das Amtsgericht Rostock hat im Verfahren über den Insolvenzantrag der IBIS Haus GmbH am 10. November 2025 eine Entscheidung mit weitreichender Wirkung getroffen: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen wurde mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Warnowstraße 17, 18246 Baumgarten, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter der Nummer HRB 15570 eingetragen und wird durch Geschäftsführerin Susanne Hansen vertreten.

Dem Verfahren lag ein Eigenantrag der Schuldnerin zugrunde, mit dem Ziel, ein Insolvenzverfahren zur geordneten Abwicklung der finanziellen Verbindlichkeiten zu eröffnen. Nach eingehender Prüfung stellte das Insolvenzgericht jedoch fest, dass das Unternehmen nicht über die zur Deckung der Kosten des Verfahrens erforderliche Masse verfügt.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, weil nicht einmal die vorrangigen Verfahrenskosten — etwa für einen Insolvenzverwalter oder die öffentliche Bekanntmachung — gedeckt sind. Damit ist der Weg einer geregelten Verwertung des verbleibenden Vermögens rechtlich versperrt. Für die Gläubiger ist dies besonders bitter, da sie im Regelfall leer ausgehen.

Zugleich wurde der Beschluss mit einer ausführlichen Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen besteht für die Beteiligten die Möglichkeit, sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die erste wirksame Bekanntgabe, sei es durch Verkündung, Zustellung oder die öffentliche Veröffentlichung im Internet über das Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Rostock oder eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären. Alternativ kann sie als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei besondere Anforderungen an die Form und Übermittlung zu beachten sind.

Die Entscheidung des Gerichts markiert in aller Deutlichkeit das finanzielle Ende der IBIS Haus GmbH. Ohne verwertbare Masse bleibt nur noch die Möglichkeit, dass das Registergericht die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister prüft — ein formaler Schritt, der oftmals das endgültige Aus für wirtschaftlich gescheiterte Unternehmen bedeutet.

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